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In Arizona liegt gemäß A.R.S. §13-1203 „Körperverletzung“ vor, wenn eine Person entweder absichtlich, wissentlich oder rücksichtslos eine andere Person körperlich verletzt; eine andere Person wissentlich mit der Absicht berührt, sie zu verletzen, zu beleidigen oder zu provozieren; oder eine andere Person absichtlich in die begründete Befürchtung einer unmittelbar bevorstehenden Körperverletzung versetzt.
Normalerweise kann jede Art von rotem Fleck oder Kratzer als „Verletzung“ im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden. Wenn an dem Übergriff zwei (2) Personen beteiligt sind, die zusammenleben, eine Liebesbeziehung haben oder in irgendeiner Weise miteinander verwandt sind, handelt es sich um „häusliche Gewalt“ nach A.R.S. §13-3601 „Häusliche Gewalt“. Die Bezeichnung „Häusliche Gewalt“ hat neben der normalen Strafe einige schwerwiegende Folgen. So dürfen Sie beispielsweise keine Schusswaffe mehr tragen, wenn eine Verurteilung wegen häuslicher Gewalt in Ihrer Akte steht. Dies könnte einen Polizisten, einen Sicherheitsbeamten oder eine Person beim Militär den Job kosten.
Mögliche Strafen für häusliche Gewalt
Die meisten Vergehen werden als Vergehen der Klasse eins (1) angeklagt, manchmal werden sie jedoch auch als Vergehen der Klasse zwei (2) oder drei (3) angeklagt, wenn sich herausstellt, dass der Angeklagte den Angriff nicht absichtlich begangen oder keine körperliche Verletzung verursacht hat. Ein Vergehen der Klasse eins (1) kann mit einer Bewährungsstrafe, einer Höchststrafe von sechs (6) Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von $2.500,00 mit einem Aufschlag von 80 % geahndet werden. Ein Vergehen der Klasse zwei (2) wird mit einer Bewährungsstrafe und bis zu vier (4) Monaten Gefängnis bestraft. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von 750,00 $ plus 84 % Aufschlag verhängt werden.
Eine Verurteilung wegen häuslicher Gewalt wird genauso bestraft wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung, aber die wirkliche zusätzliche Strafe, die mit einer Verurteilung wegen häuslicher Gewalt verbunden ist, ist die Tatsache, dass sie in Zukunft bei einem Sorgerechts-/Scheidungsverfahren gegen den Angeklagten verwendet werden kann. Eine Verurteilung wegen häuslicher Gewalt kann dazu führen, dass eine Person das Sorgerecht und das Besuchsrecht für ihre Kinder verliert. Darüber hinaus werden die meisten potenziellen Arbeitgeber bei Hintergrundprüfungen niemanden einstellen, der wegen Körperverletzung oder häuslicher Gewalt verurteilt wurde. Es versteht sich von selbst, dass eine zweite oder nachfolgende Verurteilung wegen Körperverletzung oder häuslicher Gewalt sehr schwerwiegende Folgen hat.
Verteidigungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt
Die häufigste Verteidigung bei Körperverletzung oder häuslicher Gewalt ist die Selbstverteidigung. In den meisten Fällen ist das vermeintliche „Opfer“ derjenige, der die erste aggressive Bewegung gegenüber dem Angeklagten macht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Alkohol im Spiel ist. Wenn das vermeintliche Opfer beispielsweise durch Alkohol beeinträchtigt ist und dann versucht, den Angeklagten zu schubsen oder zu packen, kann das „Opfer“, wenn der Angeklagte einfach wegzieht, das Gleichgewicht verlieren und sich selbst verletzen. Leider wird der Angeklagte nun automatisch zum Hauptverdächtigen, da er bei der Auseinandersetzung unverletzt geblieben ist. Außerdem wird bei häuslicher Gewalt oder Übergriffen, an denen ein Mann und eine Frau beteiligt sind, in der Regel unabhängig davon, wer die körperliche Auseinandersetzung begonnen hat, der Mann eines Verbrechens angeklagt, während die Frau automatisch als „Opfer“ betrachtet wird. Es ist notwendig, das gewalttätige und aggressive Verhalten des „Opfers“ und das ruhige und friedliche Verhalten des Angeklagten zu betonen.
Der Schlüssel zur Verteidigung in Fällen von Körperverletzung/Häuslicher Gewalt hängt von der Aussage von Augenzeugen, der Analyse von Sachbeweisen, dem Auffinden und Befragen anderer Zeugen, die nicht im Polizeibericht aufgeführt sind, der Suche nach möglichen Überwachungskameras, die am Tatort oder in der Nähe des Tatorts vorhanden waren (z.B. Überwachungskameras, die sich an allen Wal-Marts und Tankstellenparkplätzen befinden), und von Personenbeweisen ab. Darüber hinaus möchte das mutmaßliche Opfer oft, dass die Anklage fallen gelassen wird; dies ist ein sogenannter widerspenstiger Zeuge. Leider ist es der Staat, der die Anklage erhebt, und nicht das mutmaßliche Opfer. Der Staat kann das mutmaßliche Opfer zwingen, vor Gericht zu erscheinen und gegen den Angeklagten auszusagen, wenn er dies wünscht. Wenn wir in einen Fall involviert sind und es einen widerspenstigen Zeugen gibt, können wir den Staatsanwalt in den meisten Fällen davon überzeugen, entweder die Anklage fallen zu lassen oder den Fall auf eine Anklage zu beschränken, die nicht auf häusliche Gewalt abzielt (z.B.,
Zusätzliche Verteidigungstaktiken für Anklagen wegen häuslicher Gewalt
Eine zusätzliche Verteidigung, wenn der Angeklagte wegen eines Verstoßes angeklagt ist, weil er das Opfer in begründete Angst vor körperlicher Verletzung versetzt hat, besteht darin, Beweise dafür vorzulegen, dass es für das „Opfer“ unangemessen war, Angst zu haben. Wir würden Beweise dafür vorlegen, dass eine vernünftige Person an der Stelle des „Opfers“ keine Angst gehabt hätte, weil der Angeklagte keine Bedrohung darstellte. Zeugenaussagen über den Geisteszustand des Opfers, insbesondere über Alkohol- oder Drogenkonsum, sind von entscheidender Bedeutung, um das vernünftige Verhalten des Angeklagten und das irrationale Verhalten des Opfers zu beweisen.
Da unsere Kanzlei die Verurteilung von allen Seiten bekämpft, würden wir darüber hinaus eine breite Palette von Verteidigungsmöglichkeiten und Anfechtungen von Verfassungsverstößen geltend machen, die in allen Strafverfahren gelten. Die Möglichkeiten sind zahlreich und vielfältig. Eine davon, die wir häufig geltend machen, ist eine „Verletzung der Miranda-Rechte“. In Arizona wird die Zulässigkeit einer belastenden Aussage (d. h. einer Aussage, die auf ein Schuldeingeständnis hindeutet) auf der Grundlage eines „Freiwilligkeits“-Standards beurteilt. Wenn wir nachweisen können, dass die Polizei Sie zu einem Geständnis oder einer belastenden Aussage genötigt (d. h. eingeschüchtert oder ausgetrickst) hat oder dass sie Ihnen Ihre Miranda-Rechte nicht ordnungsgemäß vorgelesen hat, können wir diese Aussagen und alle Beweise, die als direkte Folge dieser Aussagen gesammelt wurden, unterdrücken. Darüber hinaus ist die „Verweigerung des Rechts auf Rechtsbeistand“ eine weitere gängige Verteidigung, die häufig vorgebracht wird. Dies ist der Fall, wenn ein Verdächtiger in Gewahrsam ist und darum bittet, seinen Anwalt zu sprechen, was ihm jedoch verweigert wird und die Befragung fortgesetzt wird.
Zu den weiteren Verteidigungsmöglichkeiten gehören die Anfechtung der Gültigkeit eines Durchsuchungsbefehls oder die Frage, ob es bei den Ermittlungen in Ihrem Fall „kriminaltechnische Fehler“ gegeben hat. Je nachdem, was Ihnen sonst noch vorgeworfen wird, könnte dies die Aufdeckung fehlerhafter Verfahren bei Blut-, Atem- und Urintests, bei der Analyse von Fingerabdrücken, bei DNA-Tests, in der Ballistik, bei der Untersuchung von Schmauchspuren, bei der Computeranalyse/dem Klonen von Festplatten, bei forensischen Prüfungen der Finanzbuchhaltung usw. umfassen.
Schließlich ist eine der häufigsten Verteidigungstaktiken die Aufdeckung schlampiger oder irreführender Polizeiberichte, die alles von falschen Angaben, falschen Aussagen, fehlerhaften Fotoaufstellungen und Zeugenidentifizierungsverfahren bis hin zu einer ungenauen Tatortrekonstruktion umfassen. Es ist wichtig, einen erfahrenen Anwalt für häusliche Gewalt zu beauftragen, der alle möglichen Verteidigungsmöglichkeiten kennt, die Sie in Ihrem Fall geltend machen können.