Neue Leitlinien für die Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft bei 150 Flugmeilen

Tomaten warten auf niemanden. Genauso wenig wie Lämmer, Bienen oder Heu. Die Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA) ist sich bewusst, dass das Timing auf Bauernhöfen und Ranches alles ist, und hat daher mehrere Ausnahmeregelungen für Lkw eingeführt, die landwirtschaftliche Produkte transportieren. Und mit dem jüngsten ELD-Mandat (Electronic Logging Device) sah sich die Behörde veranlasst, die 150-Luftmeilen-Ausnahme von den HOS-Vorschriften (Hours of Service) für den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu präzisieren.

Die grundsätzliche Befreiung (gemäß 49 CFR 395.1(k)) „sieht Ausnahmen von den HOS-Vorschriften während der vom Staat festgelegten Pflanz- und Erntezeiten für den Transport von landwirtschaftlichen Gütern (einschließlich Vieh, Bienen und anderen Gütern) innerhalb eines Radius von 150 Luftmeilen von der Quelle der Güter vor. Die gleiche Bestimmung gilt für die Lieferung von Vorräten und Ausrüstungen für den landwirtschaftlichen Gebrauch von einem Groß- oder Einzelhandelsvertriebspunkt aus.“

ELDs und die HOS-Befreiung

Die jüngste ELD-Regelung erfordert elektronische Fahrtenschreiber in den meisten großen Lastwagen (mehr dazu später), um die Betriebsstunden zu erfassen. Wie Sie sich vorstellen können, hat es einige Verwirrung darüber gegeben, wie ELDs in die 150 Flugmeilen umfassende Befreiung von den Dienstzeiten passen. Der neue Leitfaden stellt klar, dass Fahrer von landwirtschaftlichen Gütern sich nicht in ihre ELDs einloggen müssen, wenn sie innerhalb des freigestellten Radius unterwegs sind. „Jegliche Zeit, die innerhalb des 150-Meilen-Radius arbeitet, wird nicht auf die Betriebsstunden des Fahrers angerechnet“, sagte Joe DeLorenzo, Direktor des FMCSA Office of Compliance and Enforcement während eines Telefonats mit den Medien. „Dazu gehören die Leerkilometer, die zu einem Abholpunkt gefahren werden, die Ladezeit und die Zeit, die mit einer landwirtschaftlichen Ware innerhalb eines 150-Meilen-Radius von der Quelle gefahren wird.“ Rückfahrten zur Quelle fallen ebenfalls unter die Ausnahmeregelung.

Die neue FMCSA-Anleitung bietet drei Optionen für Fahrer, die üblicherweise ELDs verwenden:

Option 1 – Ein Fahrer kann sich in das ELD einloggen, sobald er die Grenze von 150 Luftmeilen erreicht hat. Die ELD meldet alle Lenkzeiten innerhalb des 150-Meilen-Radius als „nicht identifizierte Lenkzeiten“. Der Fahrer sollte die nicht ermittelte Fahrzeit ablehnen, und das Kraftverkehrsunternehmen muss vermerken, dass die nicht ermittelte Fahrzeit im Rahmen der Ausnahmeregelung erfolgte.

Option 2 – Ein Fahrer kann sich in die ELD einloggen, sobald er seinen Dienst antritt, und vermerken, dass alle innerhalb des 150-Luft-Meilen-Radius gefahrenen Kilometer unter die Ausnahmeregelung fallen.

Option 3 – Während der Fahrt innerhalb des 150-Luft-Meilen-Radius kann der Fahrer die Zeit als genehmigte persönliche Nutzung melden und in der ELD vermerken, dass die Kilometer unter die Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft fallen. Die Meilen werden zu „dienstlichen Fahrten“, sobald er das ausgenommene Gebiet verlässt.

In den Leitlinien wird auch darauf hingewiesen, dass der Fahrer bei Fahrten außerhalb des Radius der Dienstzeitregelung unterliegt, sich aber selbst aus der Dienstzeitregelung herausnehmen kann, sobald er zurückkehrt. Mit anderen Worten: Ein Fahrer, der im Rahmen der Ausnahmeregelung tätig ist, muss nur die außerhalb des Radius gefahrenen Stunden erfassen.

Der Radius und die Quelle

Dieser Radius wird berechnet als 150 Flugmeilen – oder 172,5 Landmeilen – von der Quelle, die der Abholpunkt für die Ware ist. Eine „Quelle“ kann zwar streng genommen ein Bauernhof oder eine Ranch sein, aber auch ein Ort, an dem landwirtschaftliche Erzeugnisse gesammelt und verladen werden, z. B. eine Verkaufsscheune, ein Getreidesilo oder eine andere Zwischenverlade- und Lagereinrichtung, in der das landwirtschaftliche Erzeugnis dann auf einen Lkw verladen und transportiert wird“, so DeLorenzo.

Doch unabhängig davon, wie viele Abholstellen ein Bauernhof oder eine Ranch hat, ist die erste Verladestelle die einzige „Quelle“, von der aus der Radius berechnet wird. Auf die Frage nach mehreren Ladepunkten antwortete DeLorenzo: „Punkt A ist die Quelle; man geht dorthin. Wenn man zu anderen Punkten reist, zählt diese Zeit nicht, solange man sich innerhalb von 150 Flugmeilen von der ursprünglichen Quelle befindet.“

Weitere Ausnahmen

Wenn Fahrer unter andere landwirtschaftliche Ausnahmeregelungen fallen, müssen sie möglicherweise überhaupt keine ELDs verwenden.

  • Fahrer, die landwirtschaftliche Güter transportieren und nicht länger als acht Tage innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums außerhalb des 150-Meilen-Radius fahren, können anstelle von ELDs Papierprotokolle verwenden. Dabei handelt es sich um einen beliebigen 30-Tage-Zeitraum – die Zeit wird nicht Monat für Monat gemessen.
  • Fahrer von Fahrzeugen, die vor dem Modelljahr 2000 hergestellt wurden, können ebenfalls Fahrtenbücher auf Papier verwenden.

Die beiden oben genannten Ausnahmen betreffen nur die Verwendung von ELD. Die Fahrer unterliegen nach wie vor den Vorschriften über die Betriebsstunden – es sei denn, sie fahren ein landwirtschaftliches Fahrzeug. Diejenigen, die landwirtschaftsspezifische Fahrzeuge betreiben, sind von den HOS-Vorschriften ausgenommen (und ihre Fahrzeuge müssen natürlich keine ELDs haben). Das FMSCA definiert ein „abgedecktes landwirtschaftliches Fahrzeug (CFV)“ als eines, das:

  • in dem Staat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, oder in einem anderen Staat verkehrt,
  • vom Eigentümer oder Betreiber eines Bauernhofs oder einer Ranch oder von einem Familienmitglied oder Angestellten des Eigentümers oder Betreibers betrieben wird
  • Landwirtschaftliche Güter, Viehbestand, Maschinen oder Vorräte zu oder von einem Bauernhof oder einer Ranch
  • Hat ein Nummernschild oder eine andere vom Staat festgelegte Kennzeichnung, die es als landwirtschaftliches Fahrzeug ausweist
  • Wird nicht für gewerbliche Beförderungen verwendet (aber gewerbliche Beförderungen schließen nicht die Verwendung eines Fahrzeugs ein, das einem Landwirt gehört und von ihm betrieben wird, um den Anteil des Vermieters an der Ernte im Rahmen einer Vereinbarung über die Aufteilung der Ernte zu transportieren)
  • Befördert keine gefährlichen Materialien, die eine Anbringung von Großzetteln (Placards) erfordern, und hat eine der folgenden Eigenschaften:
    • Hat ein zulässiges Gesamtgewicht (GVW) oder ein zulässiges Gesamtgewicht (GVWR) (je nachdem, welcher Wert höher ist) von 26.001 oder weniger, wobei in diesem Fall die CFV-Ausnahmen in § 390.39 gelten überall in den Vereinigten Staaten
    • Hat ein zulässiges Gesamtgewicht (GVW) oder ein zulässiges Gesamtgewicht (GVWR) von mehr als 26.001 Pfund und fährt innerhalb des Staates, in dem es zugelassen ist, oder, wenn es außerhalb des Staates, in dem es zugelassen ist, fährt, innerhalb von 150 Flugmeilen um die Farm oder Ranch des Eigentümers oder Betreibers

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