Ausnahmeregelungen für die Unterbringung von Studienanfängern

Alle Vollzeitstudenten im ersten Jahr an der LSU müssen auf dem Campus wohnen.

Die LSU ist bestrebt, den Studenten sinnvolle Lernerfahrungen zu bieten, um die Qualität der Studiengänge und die Erfahrung der Studienanfänger zu fördern. Die garantierte Unterbringung von Studienanfängern auf dem Campus bringt nicht nur unglaubliche akademische Vorteile mit sich (höherer Notendurchschnitt, längere Verweildauer und höhere Abschlussquoten), sondern bietet den Tigern auch die Möglichkeit, neue Freunde zu finden und eine Gemeinschaft aufzubauen, was den Übergang von der High School zum College erleichtert.

Wer

Ein Vollzeitstudent im ersten Jahr an der LSU ist definiert als ein Student, der die High School abgeschlossen und noch keine College-Kurse belegt hat. Duale Einschreibungskurse gelten nicht als College-Kursarbeit.

Dauer

Studenten unterzeichnen einen Vertrag über ein akademisches Jahr. Studienanfänger, die ihren Unterricht im Sommer- oder Herbstsemester beginnen, müssen während des Herbst- und Frühjahrssemesters auf dem Campus wohnen. Studienanfänger, die im Frühjahr mit dem Studium beginnen, müssen nur für das Frühjahrssemester auf dem Campus wohnen.

Standort

Unterbringung auf dem Campus wird in den Erwartungen für die Unterbringung von Studienanfängern als Unterbringung auf dem Campus definiert, die vom LSU Department of Residential Life verwaltet wird. Griechische Häuser sind von der Unterbringung auf dem Campus ausgeschlossen.

Einreichen eines Wohnungsvertrags oder Beantragung einer Befreiung

Nachdem sich die Studenten an der LSU verpflichtet haben, müssen sie eine von zwei Aktionen durchführen:

  • Einreichen eines Wohnungsvertrags:

    • Wählen Sie auf dem Dashboard des Wohnportals in myLSU den Begriff „Undergrad Housing“ aus
    • Füllen Sie die Vertragsschritte aus und reichen Sie eine nicht erstattungsfähige Vertragsbearbeitungsgebühr in Höhe von 75 $ ein

  • Beantragen Sie eine Befreiung:

    • Erstsemester müssen keinen Wohnungsvertrag vorlegen, um eine Befreiung zu beantragen.
    • Wählen Sie auf dem Dashboard des Wohnportals in myLSU die Option Wohnbefreiung
      • Wenn Ihre Postleitzahl innerhalb eines 50-Meilen-Radius um den Campus liegt, wird Ihre Postleitzahl automatisch in den Antrag auf Befreiung eingetragen. Senden Sie den Antrag ab und Sie erhalten eine Bestätigung der Befreiung per E-Mail. *Beachten Sie, dass diese Befreiung nur gilt, wenn Sie mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten innerhalb eines 50-Meilen-Radius um den Campus wohnen. Lesen Sie die nachstehenden Informationen zur Nichteinhaltung und die Einzelheiten in unseren häufig gestellten Fragen.
      • Wenn Ihre Postleitzahl nicht innerhalb eines 50-Meilen-Radius um den Campus liegt, Sie aber aus einem der unten aufgeführten Gründe eine Befreiung beantragen möchten, füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie entsprechende Unterlagen bei. Die Mitarbeiter werden Ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung prüfen und Ihnen eine Entscheidung mitteilen oder Sie um weitere Informationen bitten.

      • Wenn Sie eine Befreiung aufgrund einer medizinischen und/oder behindertengerechten Behandlung beantragen, müssen Sie den Antrag auf Befreiung über das Wohnungsportal einreichen und sich außerdem mit dem Büro für Behindertenbetreuung in Verbindung setzen, um die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Befreiungen und Anträge auf Unterbringung nicht rückwirkend gestellt werden können.

Ausnahmekriterien

In Übereinstimmung mit der Wohnsituation sind alle Vollzeitstudenten im ersten Jahr verpflichtet, während des gesamten ersten Jahres in einer vom LSU Department of Residential Life betriebenen Unterkunft auf dem Campus zu wohnen, es sei denn, sie erfüllen eines der folgenden Kriterien, um für eine Ausnahme in Betracht zu kommen:

  • Alter 21 Jahre oder älter ab dem ersten Tag der Herbstklassen
    • Zu erbringende Nachweise: Keine. Das Geburtsdatum wird im LSU-System überprüft.
  • Verheiratet am ersten Tag des Herbstkurses
    • Vorzulegende Unterlagen: Heiratsurkunde
  • Sorgerecht für ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder
    • Zu erbringende Nachweise: Letzte Steuererklärung (geschwärzt), aus der hervorgeht, dass Kinder als unterhaltsberechtigt gelten ODER Geburtsurkunde des/der Unterhaltsberechtigten
  • Teilzeitstudium
    • Zu erbringende Nachweise: Keine. Das Personal von Res Life überprüft die Einschreibung am vierzehnten Tag des Unterrichts.
  • Militärdienst
    • Vorzulegende Unterlagen: DD Form 214, Certificate of Release or Discharge from Active Duty und/oder Leave and Earnings Statement
  • Medical and/or Disability
    • Senden Sie den Antrag auf Befreiung über das Wohnungsportal und kontaktieren Sie das Office of Disability Services für weitere Schritte. Befreiungen und Anträge auf Unterbringung sind nicht rückwirkend.
  • Wohnen Sie mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten innerhalb eines 50-Meilen-Radius um den Campus
    • Zu erbringende Nachweise: Keine. Ihre Postleitzahl wird automatisch in den Antrag auf Befreiung von der Wohnsitzpflicht übernommen. Überprüfen Sie die Informationen zur Nichteinhaltung unten.
  • Sie wohnen in einer Immobilie im Umkreis von 50 Meilen um den Campus, die einem unmittelbaren Familienmitglied (Elternteil, Erziehungsberechtigter oder Großelternteil) gehört, aber nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird, und für die vor dem 1. Oktober 2017 ein Kaufvertrag ausgestellt wurde
    • Zu erbringende Nachweise: Kaufvertrag
  • Andere zwingende individuelle Umstände, wie z. B. finanzielle Notlage oder andere Umstände, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen. Diese Anträge werden von einem Ausschuss geprüft.

Failure to Comply

Studenten, die sich nicht an die Wohnvorgaben halten und/oder falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit einem Antrag auf Befreiung machen, können für jedes Semester, in dem der Student sich nicht an die Vorgaben hält, mit den für das Semester der Immatrikulation veröffentlichten Zimmermietgebühren belastet werden und/oder dem studentischen Rechenschaftspflichtprozess unterliegen, der eine Überweisung an das Büro des Studiendekans beinhalten kann.

Reaktionszeitplan

Anträge auf eine Befreiung aufgrund eines der oben genannten mildernden Umstände werden zur Prüfung an einen Universitätsausschuss weitergeleitet, sobald alle Informationen von dem Studenten gesammelt wurden. Der Ausschuss trifft sich wöchentlich und trifft Entscheidungen auf der Grundlage der vorgelegten Informationen.

In Zeiten hohen Arbeitsaufkommens (Januar und Februar) können sich die Antworten verzögern. Bitte haben Sie Geduld mit uns, da wir versuchen, auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen fundierte Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie eine Frage zu Ihrem Status haben, können Sie uns eine E-Mail an [email protected] schicken.

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