Jede Person, die ein Urteil eines Zivil- oder Strafgerichts erhalten hat, hat das Recht, bei einem Berufungsgericht Berufung einzulegen.
Neben der Vertretung unserer eigenen Fälle in der Berufung bearbeiten unsere Anwälte auch Berufungen für andere Anwaltskanzleien in den Bereichen Strafverteidigung, Zivilprozessrecht und Familienrecht. Unsere Anwälte sind dafür bekannt, dass sie die Regeln und Anforderungen der Berufungsgerichte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene genau kennen.
Berufungen sind ein spezielles Rechtsgebiet, das einen Anwalt erfordert, der weiß, was das Berufungsgericht bei schriftlichen Schriftsätzen und mündlichen Argumenten erwartet. Ihr Anwalt kann keine Beweise und Zeugen vorlegen, sondern muss seine Argumente auf die Beweise und die Niederschrift Ihres ursprünglichen Prozesses stützen.
Ein Berufungsanwalt nimmt Ihre Prozessakte und versucht, dem Berufungsgericht zu zeigen, dass das Prozessgericht einen Fehler gemacht hat. Fristen sind entscheidend. Wenn Sie sich nicht früh genug mit einem Berufungsanwalt in Verbindung setzen, verpassen Sie Ihre Chance, Ihren Fall von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen.
Nachverurteilungsangelegenheiten in Strafsachen
Neben Berufungen bearbeiten unsere Anwälte bei Breeding Olinzock Carter Crippen auch Nachverurteilungsangelegenheiten für Strafverteidiger, einschließlich Änderung oder Korrektur von Urteilen und Habeas-Corpus-Anträgen.
Weitere Informationen über zivil- und strafrechtliche Berufungen
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder einen Beratungstermin mit unseren Berufungsanwälten vereinbaren möchten, rufen Sie unser Büro in Knoxville, Tennessee, unter 865-670-8535 an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.