Raymond Wambsgans aus Akron Ohio, USA , via Wikimedia Commons
Neulich beim Abendessen fragte mich jemand, was ich beruflich mache. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich ein Blogger bin, verdammt noch mal, und dass die Leute mich als Anwalt für Arbeitsrecht dafür respektieren.
Sie antwortete mit den Worten: „Wann werden die Angestellten lernen, dass es so etwas wie freie Meinungsäußerung nicht gibt?“
Amen.
Ob ein Angestellter bei der Arbeit ist oder nicht, so ziemlich alles, was er/sie sagt, kann sich auf seinen/ihren Jobstatus auswirken. Das gilt besonders für die sozialen Medien, wo ein direkt proportionales Verhältnis zwischen Idiotie und Viralität besteht. Das Ergebnis ist in der Regel sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ein schlechtes Bild. Und da die meisten Arbeitnehmer ersetzbarer sind, als sie glauben, bedeutet Online-Idiotie in der Regel Arbeitslosigkeit.
Nehmen wir zum Beispiel einen Polizeibeamten aus dem Mittleren Westen. Diesem Bericht des Akron Beacon Journal zufolge wurde ein 23-jähriger Veteran der örtlichen Polizei im Februar entlassen, weil er gegen die Regeln der Polizeibehörde für die Nutzung sozialer Medien verstoßen hatte. Auf Facebook stellte er die Frage, warum der Führer der Nation of Islam, Louis Farrakhan, nicht „ausgeschaltet“ wurde, was bei anderen nicht gut ankam und für einige Schlagzeilen in den Medien sorgte.
Ihre Mitarbeiter haben vielleicht auch eine starke Meinung über Herrn Farrakhan. Aber hoffentlich würden sie nicht online zu seinem Tod aufrufen, vor allem, wenn sie in der Strafverfolgung arbeiten, wo ihre Aufgabe darin besteht, zu schützen und zu dienen. Aber im Allgemeinen kommen Online-Todeswünsche – selbst im Scherz – nicht gut an. Man kann also verstehen, warum dieser altgediente Polizist seinen Job verloren hat.
Aber zehn Monate später arbeitet er wieder für dieselbe Polizeibehörde, die ihn im Februar gefeuert hat. That’s right. Ein Schlichter hat entschieden, dass die Behörde ihn wieder einstellen muss. Aber das ist die allgemeine Ausnahme von der Regel.
Oder anders gefragt: Warum dürfen Ihre Mitarbeiter nicht ein zweites Mal in den Apfel beißen, wenn sie in den sozialen Medien schlechte Dinge tun?
- Sie betreiben ein Privatunternehmen. Wie meine scharfsinnige Tischnachbarin bemerkte, haben Angestellte kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das gilt vor allem für den privaten Sektor. Angestellte des öffentlichen Dienstes haben eingeschränkte Rechte auf freie Meinungsäußerung, mit denen ich Sie heute nicht langweilen werde.
- Sie arbeiten nicht in einem Staat mit Gesetzen für außerdienstliches Verhalten. Staaten wie Colorado und Kalifornien verbieten es Arbeitgebern, nachteilige Maßnahmen gegen Angestellte zu ergreifen, die sich außerhalb des Dienstes an rechtmäßigen Aktivitäten beteiligen. In den meisten Staaten gibt es jedoch keine solchen Gesetze.
- Sie haben keinen gewerkschaftlich organisierten Betrieb. In einem gewerkschaftlich organisierten Betrieb kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus triftigen Gründen kündigen. In Ihrem Betrieb können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der nach freiem Ermessen eingestellt wurde, jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Ihre Mitarbeiter führen nicht oft geschützte konzertierte Aktionen online durch. Das Nationale Arbeitsbeziehungsgesetz (National Labor Relations Act) schützt die Rechte von Arbeitnehmern, gemeinsam zu handeln, um zu versuchen, ihre Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern, mit oder ohne Gewerkschaft. Eine Person, die den Tod von Herrn Farrakhan fordert, ist keine geschützte konzertierte Aktion. Diese Person handelt allein. Auch zwei Mitarbeiter, die den Tod von Herrn Farrakhan fordern, sind keine geschützte konzertierte Aktion, da diese Schwachköpfe nicht zusammenarbeiten, um ihre Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
- Das öffentliche Image Ihres Unternehmens ist wichtig. LinkedIn-Nutzer identifizieren ihre Arbeitgeber. Viele Facebook- und Twitter-Nutzer tun dasselbe, und genau dort finden die meisten Dummheiten der Mitarbeiter statt. Wenn sich also ein Mitarbeiter online dumm anstellt, ist es oft einfach, eine Verbindung vom Mitarbeiter zum Arbeitgeber herzustellen. Die Nachrichten, in denen Ihr Unternehmen aus den falschen Gründen in den Schlagzeilen landet, schreiben sich praktisch von selbst. Schadensbegrenzung bedeutet oft, die Ursache zu beseitigen.
Erziehen (und erinnern) Sie also Ihre Mitarbeiter, dass es so etwas wie freie Meinungsäußerung nicht gibt. Schon gar nicht in den sozialen Medien.