Drittes Laterankonzil

Das Dritte Laterankonzil trat im März 1179 als elftes ökumenisches Konzil zusammen. Papst Alexander III. führte den Vorsitz, 302 Bischöfe nahmen teil.

Drittes Laterankonzil

Datum

Angenommen von

Katholische Kirche

Voriges Konzil

Zweites Laterankonzil

Nächstes Konzil

Viertes Laterankonzil

Eingerufen von

Papst Alexander III

Präsident

Papst Alexander III

Anwesenheit

Themen

Katharismus und Waldensertum, Kirchenzucht

Dokumente und Erklärungen

Siebenundzwanzig Kanones, Beschränkung der Papstwahl auf die Kardinäle, Verurteilung der Simonie

Chronologische Liste der ökumenischen Konzilien

Durch die Einigung im Frieden von Venedig 1177 wurde der erbitterte Konflikt zwischen Alexander III. und Kaiser Friedrich I. beendet. Als Papst Adrian IV. im Jahr 1159 starb, wählten die zerstrittenen Kardinäle zwei Päpste: Roland von Siena, der den Namen Alexander III. annahm, und Oktavian von Rom, der zwar von weniger Kardinälen nominiert, aber von Friedrich unterstützt wurde und den Namen Papst Viktor IV. annahm. Friedrich wollte alles aus dem Weg räumen, was seiner Autorität in Italien im Wege stand, und erklärte den italienischen Staaten und insbesondere der Kirche, die sich großer Autorität erfreute, den Krieg. Dieser Konflikt führte zu einem schweren Schisma, und nach dem Tod von Viktor IV. im Jahr 1164 wurden zwei weitere Gegenpäpste zu Alexander III. ernannt: Paschalis III. (1164-1168) und Kallistus III. Als Alexander schließlich im Frieden von Venedig den Sieg davontrug, versprach er Friedrich, ein ökumenisches Konzil einzuberufen.

Das Konzil beseitigte nicht nur die Überreste des jüngsten Schismas, sondern verurteilte auch die katharischen Irrlehren und setzte sich für die Wiederherstellung der kirchlichen Disziplin ein. Es war auch das erste allgemeine Kirchenkonzil, das ein Gesetz gegen die Sodomie erließ. In drei Sitzungen, am 5., 14. und 19. März, wurden 27 Kanones verkündet.

Die wichtigsten davon waren:

  • Kanon 1. Um die Möglichkeit künftiger Schismen zu verhindern, sollten nur Kardinäle das Recht haben, einen Papst zu wählen. Außerdem sollte eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein, damit die Wahl gültig ist. Sollte sich ein Kandidat zum Papst erklären, ohne die erforderliche Mehrheit zu erhalten, sollten er und seine Anhänger exkommuniziert werden.
  • Kanon 2 erklärte die Weihen der Gegenpäpste Octavian (Victor IV.), Guy von Crema (Paschal III.) und Johannes von Struma (Gegenpapst Callixtus III.) für null und nichtig.
  • Kanon 3 verbot die Beförderung zu einer Pfarrei vor Vollendung des 25. Lebensjahres und zum Episkopat vor Vollendung des 30. Lebensjahres.
  • Kanon 5 verbot die Ordination von Klerikern, die nicht über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügten.
  • Kanon 7 verbot die Erhebung von Geld für die Durchführung von Beerdigungen, die Segnung einer Ehe oder die Feier eines der Sakramente.
  • Kanon 11 verbot den Klerikern, Frauen in ihren Häusern zu haben oder die Klöster der Nonnen ohne triftigen Grund zu besuchen; erklärte, dass verheiratete Kleriker ihre Pfründe verlieren sollten, und verfügte, dass Priester, die „jenes widernatürliche Laster begingen, für das der Zorn Gottes auf die Söhne des Ungehorsams herabkam und die fünf Städte mit Feuer verbrannte“ (Sodomie), ihres klerikalen Amtes enthoben und zur Buße verpflichtet werden sollten – während Laien exkommuniziert werden sollten.
  • Kanon 18 verlangte von jeder Kathedralkirche die Ernennung eines Lehrers, der die Kleriker und die armen Gelehrten der Kirche unterrichtete; diese Maßnahme trug zur Gründung der Kathedralschulen bei, aus denen später die Universitäten wurden. Sie regelte auch die Lehrbefugnis (licentia docendi): „Niemand soll Geld für eine Lehrbefugnis verlangen oder unter dem Deckmantel irgendeines Brauchs etwas von den Lehrern verlangen oder jemandem verbieten, zu lehren, der geeignet ist und eine Befugnis beantragt hat.“ Der Verkauf der Lehrbefugnis könnte den Fortschritt der Kirchen verhindern.
  • Kanon 19 erklärte die Exkommunikation für diejenigen, die versuchten, Kirchen und Klerus ohne die Zustimmung des Bischofs zu besteuern.
  • Kanon 23 betrifft die richtige Organisation der Unterbringung von Leprakranken.
  • Kanon 25 exkommuniziert diejenigen, die Wucher treiben.
  • Kanon 26 verbietet Juden und Muslimen, christliche Diener zu haben, und erklärt, dass die Beweise von Christen immer gegen Juden anerkannt werden sollen.
  • Kanon 27 betonte die Pflicht der Fürsten, die Ketzerei zu unterdrücken, und verurteilte „die Brabanter, Aragonier, Basken, Navarresen und andere, die eine solche Grausamkeit gegen die Christen ausüben, dass sie weder Kirchen noch Klöster respektieren, weder Witwen noch Waisen, weder Alter noch Geschlecht verschonen, sondern nach heidnischer Art, alles zerstören und verwüsten“ (De Brabantionibus et Aragonensibus, Navariis, Bascolis, Coterellis et Triaverdinis, qui tantam in Christianos immanitatem exercent, ut nec ecclesiis, nec monasteriis deferant, non viduis, et pupillis, non senibus, et pueris, nec cuilibet parcant aetati, aut sexui, sed more paganorum omnia perdant, et vastent).

Unter den vielen Teilnehmern des Konzils war auch Wilhelm von Tyrus, der berühmte Historiker und damalige Erzbischof von Tyrus. Wilhelm wurde von Baldwin IV. als Vertreter des Königreichs Jerusalem entsandt und schrieb in seiner Geschichte über die Reise zum Konzil. Das Königreich Ungarn war durch Andreas, Erzbischof von Kalocsa, vertreten.

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