Die FDA hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass solche Produkte als Gramm zugesetzter Zucker angegeben werden sollten, was zu einer fast durchgängig negativen Reaktion der Interessengruppen führte, die argumentierten, dass die Auflistung des Zuckers in einem Glas Honig oder reinem Ahornsirup als „zugesetzt“ (selbst wenn es in der Nähe eine Erklärung zur Klärung gibt) fälschlicherweise den Eindruck erwecken würde, dass Tafelzucker oder andere Zuckerarten zugesetzt wurden.
In einer am Dienstag veröffentlichten endgültigen Leitlinie erklärte die FDA jedoch, dass sie Verpackungen von reinem Honig, reinem Ahornsirup und anderen reinen Zuckern und Sirupen von der Angabe „Enthält Xg zugesetzte Zucker“ befreien würde, dass sie aber dennoch den prozentualen Tageswert (DV) für zugesetzte Zucker auf ihren Etiketten angeben müssten.
Marken haben auch die Möglichkeit, ein „†“-Symbol neben dem %DV zu verwenden, um den Leser zu einer „wahrheitsgemäßen und nicht irreführenden Aussage in einer Fußnote am unteren Rand des Nährwertkennzeichens zu führen, die eine Beschreibung der Grammmenge an Zucker, die der Ernährung durch eine Portion des Produkts zugefügt wird, und ihren Beitrag zum prozentualen DV für zugesetzten Zucker in der Ernährung enthält.“
Getrocknete Cranberry-Produkte und Cranberry-Getränke müssen weiterhin den zugesetzten Zucker in Gramm und den prozentualen DV-Wert für zugesetzten Zucker angeben, so die FDA. Die Hersteller können jedoch auch das „†“-Symbol verwenden, um die Verbraucher auf eine Erklärung zu verweisen, in der erklärt wird, dass Zucker zugesetzt wird, um die Schmackhaftigkeit der von Natur aus säuerlichen Cranberries zu verbessern, sofern der Gesamtzuckergehalt nicht höher ist als bei vergleichbaren ungesüßten Fruchterzeugnissen wie ungesüßtem Traubensaft.