Campaign Finance Reporting by Political Action Committees
Initial Report and Campaign Finance Reports
Bei der Erstregistrierung muss ein PAC einen ersten Kampagnenfinanzbericht einreichen, der die Beiträge und Ausgaben des PACs vom Beginn des Kalenderjahres bis zum Datum der Registrierung dokumentiert. Nach der Registrierung müssen PACs auch fortlaufende Wahlkampffinanzberichte nach strengen Fristen einreichen. In den Berichten über die Wahlkampffinanzierung müssen alle erhaltenen Beiträge und getätigten Ausgaben zur Beeinflussung einer Wahl in Maine aufgeführt werden. Zusätzlich zu den planmäßigen Wahlkampf-Finanzberichten können Ausschüsse verpflichtet sein, 24-Stunden-Berichte und Berichte über unabhängige Ausgaben einzureichen.
Wenn ein bei der Ethik-Kommission registrierter PAC an einer Wahl in bestimmten Gemeinden teilnimmt, muss er Kopien seiner staatlichen Wahlkampf-Finanzberichte bei der Gemeindekanzlei einreichen.
24-Stunden-Berichte
Spenden von 5.000 Dollar oder mehr, die nach dem 14. Tag vor der Wahl eingegangen sind, oder Ausgaben von 1.000 Dollar oder mehr müssen in einem 24-Stunden-Bericht gemeldet werden. Bestimmte Ausgaben von 1.000 $ oder mehr müssen nicht in einem 24-Stunden-Bericht gemeldet werden. Dabei handelt es sich um folgende Ausgaben: Gemeinkosten wie Miete, Versorgungsleistungen und Steuern sowie Vergütungen für Angestellte oder andere Mitglieder des Wahlkampfpersonals, die regelmäßige Zahlungen erhalten haben, die in früheren Berichten angegeben wurden. Dieser Bericht kann elektronisch über die Homepage des PAC eingereicht werden.
Berichte über unabhängige Ausgaben
Ein PAC muss unter Umständen einen Bericht über unabhängige Ausgaben einreichen, wenn er Geld für eine Kommunikation zur Beeinflussung einer Wahl ausgibt. Der Schwellenwert für die Verpflichtung zur Einreichung eines Berichts über unabhängige Ausgaben liegt bei 250 $ pro Kandidat. Die Frist für die Einreichung des Berichts hängt davon ab, wann die Ausgaben getätigt wurden.
Elektronische Einreichung
Mit Ausnahme der Berichte über unabhängige Ausgaben, die der Kommission in Papierform vorgelegt werden müssen, müssen alle Berichte über Wahlkampffinanzierung elektronisch eingereicht werden. Alle Berichte, mit Ausnahme der 24-Stunden-Berichte, müssen bis 23:59 Uhr am Abgabetag eingereicht werden. 24-Stunden-Berichte sind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Spende oder nach Tätigung der Ausgabe fällig.
Zu spät eingereichte Berichte
PACs, die ihre Berichte zu spät einreichen, unterliegen zivilrechtlichen Strafen von bis zu $10.000 oder, wenn der Betrag der zu spät gemeldeten finanziellen Aktivitäten mehr als $50.000 beträgt, 100% des zu spät gemeldeten Betrags. Das Versäumnis, einen Bericht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist einzureichen, stellt eine Straftat der Klasse E dar.
Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen für PACs
PACs müssen Aufzeichnungen für mindestens vier (4) Jahre nach der Wahl aufbewahren, zu der die Aufzeichnungen gehören.
Aufzeichnungen über Spenden
Der Schatzmeister eines PACs muss Aufzeichnungen über alle Spender führen, die während eines Wahlkampfes Beiträge von insgesamt mehr als 50 Dollar geleistet haben. Die Aufzeichnungen müssen die Daten und Beträge aller Beiträge enthalten. Für einzelne Spender muss das Verzeichnis auch den Namen und die Postanschrift des Spenders enthalten.
PACs sind nicht verpflichtet, Aufzeichnungen über Spender zu führen, deren Beiträge sich im Laufe eines Wahlkampfes insgesamt auf weniger als 50 Dollar belaufen.
Aufzeichnungen über Ausgaben
Der Schatzmeister des PAC muss detaillierte Aufzeichnungen über alle Ausgaben führen, die an oder im Namen eines Kandidaten, einer Kampagne oder eines Ausschusses getätigt werden. Der Schatzmeister muss auch alle Lieferantenrechnungen oder Quittungen für Ausgaben über 50 Dollar aufbewahren. Quittungen können in Form von entwerteten Schecks eingereicht werden.