Artikel von Durban Scheidungsanwalt: Fawzia Khan
Die Entscheidung darüber, welcher Elternteil nach einer Scheidung das alleinige Sorgerecht für die Kinder erhält, ist nach wie vor einer der größten Streitpunkte für ein Paar, das in einen Scheidungsprozess verwickelt ist. Es wird oft behauptet, dass Kinder, die gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringen können, viel mehr davon profitieren als diejenigen, die den nicht sorgeberechtigten Elternteil vielleicht nur jedes zweite Wochenende und während der Schulferien sehen.
Beim gemeinsamen Aufenthalt leben die Kinder bei beiden geschiedenen Elternteilen für die gleiche Zeit, oft wöchentlich. Beide Elternteile sind weiterhin voll in das Leben der Kinder eingebunden. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil nimmt in der Regel nicht am täglichen Leben des Kindes oder an seinen Herausforderungen teil. Bei näherer Betrachtung könnte ein solcher gemeinsamer Wohnsitz jedoch zu Härte, Stress und Instabilität für die Kinder führen, wenn bestimmte wichtige Vereinbarungen nicht getroffen werden.
Bei einem gemeinsamen Wohnsitz müssten die Kinder alles, was in dem einen Haus benötigt wird, auch in dem anderen Haus vorfinden. Das kann bedeuten, dass sie zusätzliche Uniformen, Schulsachen, zusätzliche Kreislaufgeräte, Schulbücher usw. benötigen. Ebenso wichtig ist die räumliche Nähe der Schule zum Wohnort der Eltern. Es wäre unzumutbar, von einem Kind zu erwarten, dass es nach der Schule viel Zeit für den Weg zu seinem Haus aufwendet.
Die Vorstellungen der geschiedenen Eltern darüber, wie sie die Kinder gemeinsam erziehen wollen, ihre Erziehungsstile und -techniken, einschließlich der Disziplin gegenüber den Kindern, und ihr Tagesablauf müssen weitgehend ähnlich und einheitlich sein. Die geschiedenen Eltern müssen alle Gefühle des Grolls, der Wut oder der Traurigkeit, die sie gegenüber ihrem Ex noch hegen, beiseite legen und sich darauf konzentrieren, eine Beziehung zu ihrem Ex wieder aufzubauen, in der sie sich gegenseitig mit Respekt und in einer zivilen Art und Weise behandeln und sich darauf einigen müssen, kooperativ miteinander umzugehen. Wenn die geschiedenen Eltern nicht in der Lage sind, sich auf diese Bedingungen zu einigen, ist es mehr als wahrscheinlich, dass sie das Leben der Kinder belasten werden. Die Kinder ständigen Feindseligkeiten auszusetzen, wird ihre Unsicherheiten nur noch verstärken.
Ende März 2019 verkündete das Oberste Gericht von Bloemfontein sein Urteil in einem Fall, in dem eine Mutter bei Gericht eine Änderung ihres Scheidungsurteils beantragte. Sie und ihr Ex-Mann hatten eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sie sich auf den gemeinsamen Aufenthalt und die gemeinsame Betreuung ihrer minderjährigen Kinder einigten, wobei jeder Elternteil die Kinder abwechselnd jede Woche betreute. Die Mutter hatte inzwischen wieder geheiratet und erwartete ein Kind von ihrem zweiten Ehemann. Sie gab an, dass sie die Kinder in der Woche, in der ihr Ex-Mann an der Reihe war, die Kinder von der Schule abholte und alle Aufgaben einer Hauptbezugsperson wahrnahm. Sie gab ihnen das Schulessen, half ihnen bei den Hausaufgaben und der Vater holte die Kinder erst nach der Arbeit ab. Die Mutter sagte, dass sie nun die Rolle einer Vollzeitmutter spiele und tatsächlich die primäre Betreuungsperson der Kinder sei und wollte, dass ihr der primäre Wohnsitz zugesprochen wird.
Der Vater sprach sich gegen den Antrag aus. Er sagte, der Grund, warum die Mutter die gerichtliche Anordnung ändern wolle, sei die Tatsache, dass die derzeitige Regelung für sie unbequem sei, und nicht, weil er gegen seine Pflichten und Aufgaben verstoßen habe. Der vorsitzende Richter kritisierte die Tatsache, dass die Parteien den Weg des gemeinsamen Wohnens gewählt hatten. Er sagte dazu: „Ich persönlich bin der Meinung, dass, wie gut die Absichten der geschiedenen Eltern auch sein mögen, die Konflikte bei gemeinsamer primärer Betreuung aller Wahrscheinlichkeit nach immer viel größer sein werden als sonst. Nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte entschied der Richter jedoch, dass es nicht in ihrem Interesse sei, den Status quo zu ändern, da sich die Kinder bereits seit über vier Jahren an diese Routine gewöhnt hätten, und lehnte es ab, dem Antrag der Mutter stattzugeben.
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