„Goldene Bulle“ erhält UNESCO-Status

08.12.2014

Die „Goldene Bulle“ – ein Gesetzestext aus dem Jahr 1356 – steht seit Juni 2013 auf der Weltkulturerbeliste der UNESCO. Jetzt hat das Frankfurter Institut für Stadtgeschichte die offizielle Ernennungsurkunde erhalten.

Am 8. Dezember wurde dem Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main die Ernennungsurkunde überreicht, die die „Goldene Bulle“ zum UNESCO-Welterbe erklärt. Von dem mittelalterlichen Rechtstext gibt es insgesamt sieben Fassungen. Fünf davon werden in Deutschland aufbewahrt, zwei in Österreich. Jede Version des Dekrets wurde mit einer eigenen Zeremonie gewürdigt. Die Feierlichkeiten für die beiden österreichischen Urkunden fanden im Juni statt, die für die Münchner und Nürnberger Fassung im Juli. Nun endlich wurde auch das Frankfurter Dokument auf die gleiche Weise gewürdigt.

Das bedeutendste Verfassungsdokument

Sein goldenes Siegel brachte dem Dekret seinen Namen ein

Die UNESCO hatte im Juni 2013 beschlossen, die „Goldene Bulle“ in ihr „Memory of the World Register“ aufzunehmen und erklärte, der Gesetzestext von 1356 sei das bedeutendste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das ursprünglich von Kaiser Karl IV. erlassene Dekret blieb bis zum Untergang des Reiches im Jahr 1806 in Kraft. Die Goldene Bulle regelte unter anderem das Verfahren zur Wahl und Krönung der Heiligen Römischen Könige. Benannt ist sie nach ihrem Siegel aus Goldblech.

Dokumente vor dem Vergessen retten

Seit 1992 gibt es das World Documentary Heritage Program der UNESCO. Sein Ziel ist es, historisch bedeutsame Dokumente zu digitalisieren und so für künftige Generationen zu bewahren. Neben Büchern und Manuskripten können auch Video- und Audiodateien in die Liste aufgenommen werden. Bislang sind 300 Dokumente aus der ganzen Welt erfasst. Deutschland ist mit 17 Einträgen im Katalog vertreten, darunter die Gutenberg-Bibel, Beethovens neunte Symphonie und das Nibelungenlied.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.