1. Was sind die Voraussetzungen für das CPA-Examen?
a. Erfolgreicher Abschluss von Kursen im Umfang von mindestens 150 Semesterstunden mit Schwerpunkt Rechnungswesen an einer vom Board anerkannten Hochschule oder Universität, und der Bewerber verfügt über einen akademischen Abschluss im Umfang eines Bakkalaureats oder höher. Der Ausschuss verfügt nicht über eine Liste der zugelassenen Hochschulen und Universitäten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Ausschusses.
b. Im Rahmen der 150-stündigen Ausbildung muss ein Kandidat 42 Semesterstunden in betriebswirtschaftlichen und allgemeinbildenden Kursen absolvieren, darunter die folgenden:
Ein Kurs in Makroökonomie, ein Kurs in Mikroökonomie und ein Oberstufenkurs in Wirtschaftswissenschaften
Mindestens zwei Kurse in den rechtlichen Aspekten der Wirtschaft oder im Wirtschaftsrecht;
Algebra auf höherem Niveau;
Statistik- und Wahrscheinlichkeitstheoriekurs;
Kurs über Computersysteme und -anwendungen;
Kurs über Finanzen;
Kurs über Management und Verwaltung;
Kurs über Marketing; und
Kurs über Produktion, Operations Research oder Anwendungen quantitativer
Techniken auf Geschäftsprobleme.
Mindestens 11 Stunden in schriftlicher und mündlicher Kommunikation (dazu gehören Kurse wie Englische Komposition, Reden, Geschäftskommunikation, nicht aber Fremdsprachen, Poesie, Literatur, Theater usw.)
Mindestens 30 Semesterstunden in Theorie und Praxis des Rechnungswesens, einschließlich:
Kurs Finanzbuchhaltung und Berichtswesen für Unternehmen, der einen der folgenden Kurse umfassen kann:
Kurs Rechnungswesen für Fortgeschrittene
Kurs Rechnungswesen für Fortgeschrittene; oder
Kurs Theorie des Rechnungswesens.
Managerial Accounting über einen Einführungskurs hinaus;
Auditing-Kurs mit Schwerpunkt auf den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Prüfungsstandards, wie sie vom AICPA Auditing Standards Board oder dem PCAOB oder beiden herausgegeben werden;
U.S. Income Tax-Kurs; und
Accounting Information Systems über einen einführenden Computerkurs hinaus.
c. Wohnsitz „Sie müssen in Kansas wohnhaft sein oder einen Geschäftssitz als Wirtschaftsprüfer in Kansas haben oder ständig bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Kansas beschäftigt sein.
2. Stimmt es, dass das Board auf einige der erforderlichen Kurse verzichten kann?
Bis zu einer Gesamtzahl von sechs Stunden können bis zu drei Stunden der Kursanforderungen in jeder der drei oben aufgeführten Kategorien vom Board erlassen werden, jedoch nur, wenn der Antragsteller die 150-Stunden-Bildungsanforderung erfüllt hat und einen zufriedenstellenden Nachweis erbringen kann, dass er oder sie die Kursanforderungen anderweitig erfüllt hat. Beachten Sie, dass eine Befreiung die Ausnahme und nicht die Regel ist, so dass jeder Antrag auf eine Befreiung nur in sehr engen Grenzen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes geprüft wird. Bitte lesen Sie das Positionspapier des Board zu Ausnahmeregelungen auf der Registerkarte „CPA Exam Info“ unter www.ksboa.org
3. Wo erhalte ich einen Antrag für das CPA-Examen?
Online unter https://cpacentral.nasba.org/
4. Kann ich die Prüfung jederzeit und so oft ich will ablegen?
Die Prüfung wird in „Fenstern“ angeboten. Ein „Fenster“ entspricht einem Quartal. Die Prüfung wird nicht weniger als zwei Monate pro Prüfungsfenster angeboten. Ein Kandidat kann einen bestimmten Abschnitt nur einmal innerhalb eines Prüfungsfensters ablegen. Allerdings kann ein Kandidat einen bestimmten Abschnitt viermal pro Jahr ablegen.
5. Kann ich die Prüfung ablegen, bevor ich die Ausbildungsanforderungen erfülle?
Ab dem 1. Juli 2016 können Bewerber für die CPA-Prüfung in Kansas die Prüfung bis zu 60 Tage vor Erfüllung der Ausbildungsanforderungen ablegen. Der Antragsteller muss dem Board oder dem Prüfungsdienst innerhalb von 120 Tagen nach Ablegen des ersten Prüfungsteils die endgültigen Abschriften und alle Dokumente vorlegen, die den Abschluss der Ausbildungsanforderungen belegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb von 120 Tagen vorgelegt, können die Noten des Bewerbers für ungültig erklärt werden, wobei eine Benachrichtigung und die Möglichkeit einer Anhörung vor dem Prüfungsausschuss erforderlich sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Prüfungsausschusses.
6. Welche Fristen gelten für die Anmeldung zur Prüfung?
Bei der computergestützten Prüfung gibt es keine Bewerbungsfrist. Die Bewerbungen werden entgegengenommen und bearbeitet, wenn sie eingereicht werden. Sobald ein Kandidat jedoch eine „Notice to Schedule“ erhalten hat, hat er sechs Monate Zeit, um sich für die zugelassenen Prüfungsteile anzumelden, nachdem er die „Notice to Schedule“ erhalten hat.
7. Muss ich alle vier Teile der Prüfung auf einmal ablegen?
Nein. Die Kandidaten können sich jeweils für einen Prüfungsteil anmelden. Sobald der Kandidat eine „Notice to Schedule“ erhält, hat er ab dem Datum der „Notice to Schedule“ sechs Monate Zeit, um sich für die zugelassenen Abschnitte anzumelden. Hat ein Kandidat jedoch einen Abschnitt bestanden, hat er ab dem Datum, an dem dieser Teil bestanden wurde, 18 Monate Zeit, um die verbleibenden Abschnitte zu absolvieren, bevor er die Anerkennung für den bestandenen Teil verliert.
8. Wo wird die CPA-Prüfung abgelegt?
In Kansas: Topeka, Wichita, Overland Park, Pittsburg und Hays.
Es ist Sache des Kandidaten, seine Termine für die Prüfung zu planen. Wenn eine Person jedoch eine „Notice to Schedule“ erhalten hat, kann der Kandidat einen Termin für die Prüfung an jedem Prometric-Standort vereinbaren, der Prüfungen für das CPA-Examen anbietet. Informationen zu den Standorten finden Sie unter www.prometric.com.
9. Wann werden die Prüfungsergebnisse bekannt gegeben, und wer benachrichtigt mich?
Die Noten werden veröffentlicht, sobald sie beim AICPA eingegangen sind, und können vom Kandidaten online eingesehen werden. Sobald ein Kandidat alle 4 Teile des Examens bestanden hat, wird das Board den Kandidaten schriftlich über den erfolgreichen Abschluss des Examens informieren. Dieser Prozess dauert länger, da alle Noten vom AICPA für das Prüfungsfenster freigegeben werden müssen und die erfolgreichen Kandidatenakten dann von der NASBA an die Kammer geschickt werden. Sobald dies geschehen ist, wird das Board den Kandidaten über den erfolgreichen Abschluss des Examens informieren. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld. Die Kandidaten können ihre Ergebnisse online abrufen, indem sie auf den folgenden Link klicken:
https://ncd.nasba.org/gwprdv2/servlet/hgwcs01
10. Ich komme aus einem anderen Land oder habe eine Hochschule im Ausland besucht. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die CPA-Prüfung in Kansas ablegen zu können?
Eine Person mit einem ausländischen Abschluss muss ihren ausländischen Abschluss bewerten lassen, um nachzuweisen, dass der ausländische Abschluss einem Bachelor-Abschluss an einer US-Institution gleichwertig ist, und muss die Anforderung von 150 Semester-Kreditstunden erfüllen. Wenden Sie sich an das Büro des Prüfungsausschusses, um eine Liste der zugelassenen ausländischen Gutachter zu erhalten.
11. Ich habe das Examen bestanden – kann ich mich CPA nennen?
Nachdem Sie das CPA-Examen bestanden haben, müssen Sie den AICPA™-Kurs über Berufsethik absolvieren. Sobald ein Kandidat den Ethikkurs erfolgreich abgeschlossen hat und ihm ein CPA-Zertifikat aus Kansas ausgestellt wurde, darf er den CPA nur noch als Berechtigungsnachweis verwenden. (Mit anderen Worten: CPA kann hinter dem Namen einer Person erscheinen, wenn diese in einer Branche tätig ist, die nicht mit der Ausübung der öffentlichen Rechnungslegung zusammenhängt). ACHTUNG: Finanzplanung, Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten, Makler-/Händlerdienste, Anlageberatung, Beratung, Unternehmensberatung und Unternehmensbewertungsdienste fallen ALLE unter die Definition der nicht prüfungsbezogenen Praxis, und um die CPA-Bezeichnung in Verbindung mit diesen Dienstleistungen zu verwenden, muss eine Person auch eine gültige Kansas-Praxiserlaubnis besitzen. Das CPA-Zertifikat erlaubt es einer Person, die Bezeichnung als Berechtigungsnachweis zu verwenden und nicht als CPA aufzutreten oder Berichte für die Öffentlichkeit zu unterzeichnen. Wenn eine Person diese Information in einem Lebenslauf angeben möchte, empfehlen wir dringend, die CPA-Bezeichnung mit dem Hinweis „not licensed to practice in Kansas“ zu erläutern. Die Definition für die Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers finden Sie unter www.ksboa.org/statutes/1_321.pdf. Die Definition ist in zwei Kategorien unterteilt: attestiert und nicht attestiert.
12. Was ist, wenn ich das Examen abgelegt habe, bevor sich die Ausbildungsanforderungen im Mai 1997 geändert haben? Muß ich jetzt die 150-Stunden-Anforderungen erfüllen, um das Examen in Zukunft ablegen zu können?
Wenn Sie die CPA-Prüfung in Kansas als Kandidat vor Juli 1997 abgelegt haben, müssen Sie die 150-Stunden-Anforderung nicht erfüllen, um die Prüfung in Zukunft als Kandidat in Kansas abzulegen.