Mietbedingungen für Lodges

Vertrag

Eine Anzahlung ist erforderlich, um die Einrichtung und das Datum zu reservieren, die von der mietenden Partei gewünscht werden. Der Mieter erhält einen Gruppenvertrag, in dem die gewünschten Daten und Dienstleistungen sowie die erforderliche Anzahlung bestätigt werden. Bestätigen Sie die Informationen und nehmen Sie ggf. Änderungen vor, unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie ihn zusammen mit der erforderlichen Anzahlung an den Group Sales Manager zurück, wie im Vertrag angegeben. Mietkautionen werden mit der Endabrechnung verrechnet. Erforderliche Kautionen für Schäden werden nicht mit der Endrechnung verrechnet, sondern dem Mieter zurückerstattet, wenn die Räumlichkeiten nach der Veranstaltung von Bogus Basin als in gutem Zustand befunden werden. Wird bei der Anmeldung keine Kaution hinterlegt, behält sich Bogus Basin das Recht vor, im Falle einer Beschädigung des Objekts eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Bogus Basin übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Materialien und/oder Ausrüstungsgegenständen, die in den Hütten zurückgelassen werden. Der Mieter übernimmt die Haftung für Schäden an den Räumlichkeiten und wird entsprechend belastet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er die alleinige Verantwortung für alle Handlungen übernimmt, die sich aus dem Ausschank von Alkohol ergeben, und schützt das Bogus Basin Mountain Recreation Area und seine Direktoren vor rechtlichen Schritten aufgrund der Entscheidung des Mieters, bei seiner Veranstaltung Alkohol auszuschenken. Alle Verkäufe und Käufe von Alkohol müssen über Bogus Basin abgewickelt werden. Mit der Unterzeichnung des Bogus Basin Bestätigungsvertrags und/oder des Gruppenverkaufs-/Cateringvertrags bestätigt der Mieter, dass er diese Richtlinien für die Durchführung einer Veranstaltung in der Bogus Basin Mountain Recreation Area gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt.

Zahlung

Alle Mindestgebühren sind 14 Werktage vor dem geplanten Veranstaltungsdatum fällig, es sei denn, der Gruppenverkaufsleiter oder der Catering-Direktor treffen besondere Vereinbarungen. Ihre Reservierung wird erst dann garantiert, wenn alle erforderlichen Anzahlungen geleistet worden sind. Alle zusätzlichen Kosten werden nach Beendigung der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Wenn Sie nur die Kosten für die Hüttenbenutzung und die Verpflegung tragen, werden Sie am Ende der Veranstaltung zur Kasse gebeten. Wenn Sie Gebühren für Aktivitäten erheben, die nicht mit Speisen und Getränken zusammenhängen, wird Ihnen die Rechnung innerhalb einer Woche nach Ihrer Veranstaltung gestellt, und der Restbetrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

Anzahlungen

…sind erforderlich, um die Einrichtungen für das Datum/die Daten der Veranstaltung zu reservieren. Alle endgültigen Anzahlungen sind mindestens 14 Arbeitstage vor dem Datum der Veranstaltung(en) fällig. Bogus Basin kann vor bestimmten Veranstaltungen eine rückzahlbare Schadenskaution verlangen. Überfällige Zahlungsbedingungen: Alle Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungen, die 15 Tage nach dem Rechnungsdatum eingehen, kann eine Mindestgebühr von $50,00 und eine Zinsgebühr von 3 % pro Monat mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat erhoben werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklären Sie sich einverstanden, die Bearbeitungsgebühr und die Zinsen bei verspäteter Zahlung zu zahlen.

Einrichtungen

Die Mindestmietgebühren für die Einrichtungen werden pro Veranstaltung berechnet. Die Gebühren richten sich nach der täglichen Nutzung der Hütte, der Zimmervermietung oder der Nutzung des Grundstücks. Die Gebühren für die Einrichtung werden zusätzlich zu anderen vertraglich vereinbarten Dienstleistungen oder Catering-Bestellungen erhoben.

Zusätzliche Gebühren

Es wird eine zusätzliche Gebühr von $75 für nicht bewirtete Bars erhoben. Diese Gebühr entfällt bei einem Mindestumsatz von 500 $ für eine nicht bewirtete Bar. Es können auch zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen außerhalb des Veranstaltungsortes anfallen. Diese werden pro Veranstaltung und für spezifische Bedürfnisse ausgehandelt. Alle weiteren Kosten, die für zusätzliches Mietmaterial anfallen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters.

Stornierungen

Der Gruppenverkaufs-Catering-Vertrag kann von der mietenden Partei mit schriftlicher Mitteilung per Einschreiben und mit Zahlung der geltenden Stornogebühren storniert werden. Es ist ferner vorgesehen, dass kein Kündigungsrecht besteht, wenn die gleiche oder eine ähnliche Veranstaltung in einer anderen Einrichtung oder Stadt durchgeführt werden soll. Bei einer schriftlichen Stornierung durch den Mieter nach Ablauf von 120 Tagen werden die Kaution und/oder die Vorauszahlungen vollständig zurückerstattet. Bei einer schriftlichen Stornierung durch den Mieter innerhalb von 120 Tagen, aber mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum, werden 50 % der Anzahlung(en) zurückerstattet. Bei einer Stornierung durch den Mieter innerhalb von 90 Tagen vor der Veranstaltung wird die gesamte Anzahlung einbehalten. Außerdem behält sich die Bogus Basin Mountain Recreation Area das Recht vor, den Vertrag jederzeit vor dem Veranstaltungsdatum zu kündigen, wenn der Mieter oder die Einzelperson sich weigert, alle geforderten Kautionen und/oder Vorauszahlungen zu leisten.

Unmöglichkeit

Die Erfüllung dieser Vereinbarung durch eine der beiden Parteien ist abhängig von höherer Gewalt, Krieg, behördlichen Vorschriften, Katastrophen, Streiks, Unruhen oder anderen Notfällen, die es nicht ratsam, illegal oder unmöglich machen, die Einrichtungen bereitzustellen oder die Veranstaltung durchzuführen. Es wird vorausgesetzt, dass diese Vereinbarung ohne Haftung aus einem oder mehreren dieser Gründe durch schriftliche Mitteilung einer Partei an die andere gekündigt werden kann.

Haftungsfreistellung

Mit der Unterzeichnung des Gruppenverkaufsvertrags erklärt sich der Mieter bereit, die Bogus Basin Mountain Recreation Area, ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter und Angestellten von allen Haftungen, Ansprüchen, Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), Forderungen und Kosten freizustellen und schadlos zu halten, Klagen oder Kosten jeglicher Art für die Verletzung oder den Tod von Personen oder die Beschädigung, den Diebstahl, den Verlust oder die Zerstörung von Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Einrichtungen der Bogus Basin Mountain Recreation Area ergeben, die in dieser Vereinbarung beschrieben und in Betracht gezogen werden, einschließlich der alleinigen Fahrlässigkeit der Bogus Basin Mountain Recreation Area.

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