Modelle von Mietverträgen

Merkmale Mietvertrag Modell B
Zielgruppe: Vermieter, die einen fest definierten Zeitraum vermieten wollen, der bis zu 2 Jahren dauert
Dauervereinbarung: befristet, maximal 2 Jahre oder kürzer Kündbar durch Mieter: ja, der Mieter kann während der gesamten Mietzeit pro Kalendermonat kündigen
Kündbar durch den Vermieter: nein, der Vermieter muss sich an die vereinbarte Mietzeit halten
Ist eine Verlängerung möglich: nein, wenn es trotzdem passiert, dann wird der Vertrag zum Modell A (Unbefristet). Auch wenn der Vermieter vergisst, rechtzeitig zu kündigen, geht der Vertrag in Modell A über!
Hat der Mieter einen Mietschutz: nein
Kann der Mieter die Punktzahl von der Mietkommission prüfen lassen: ja, bis zu 6 Monate nach Ende des Mietvertrages

Kurzerläuterung Mietvertrag Modell B
Seit dem 1. Juli 2016 ist es möglich, Mietverträge für eigenständigen Wohnraum für maximal zwei Jahre abzuschließen. Der Mieter hat bei dieser Art von Mietvertrag keinen Mietschutz. Wenn der Vermieter es wünscht, muss der Mieter nach der vereinbarten Mietzeit ausziehen. Ein „Mietvertrag nach Muster B für höchstens zwei Jahre“ muss nicht gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass der Vermieter dem Mieter zwischen drei Monaten und einem Monat vor Vertragsende schriftlich mitteilt, dass der Mietvertrag befristet ist und der Mieter zum vereinbarten Enddatum ausziehen muss. Es ist ratsam, diese schriftliche Mitteilung per Einschreiben zu versenden. Erfolgt diese Mitteilung durch den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig, wandelt sich der „befristete Mietvertrag Modell B“ automatisch in einen „unbefristeten Mietvertrag (Modell A)“ mit Mieterschutz um, und der Mieter muss die Wohnung nicht zum vereinbarten Enddatum verlassen.

Dies ist ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von maximal zwei Jahren. Es ist also auch möglich, einen Mietvertrag für z.B. acht Monate, für ein Jahr oder für siebzehn Monate abzuschließen. Solange die Mietzeit nicht länger als 24 Monate ist. Ein einmal abgeschlossener befristeter Mietvertrag nach Muster B kann nicht verlängert werden. Wird der Mietvertrag dennoch verlängert, so wandelt sich der „befristete Mietvertrag nach Muster B“ automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag nach Muster A mit Mietschutz für den Mieter um. Der Mieter muss die Wohnung nicht zum vereinbarten Endtermin verlassen.

Der Mieter hat lediglich das gesetzliche Recht, einen Mietvertrag nach Modell B jederzeit zu kündigen. Dabei muss er eine Kündigungsfrist von einem Kalendermonat einhalten. Der Vermieter kann den Mietvertrag in der Zwischenzeit nicht kündigen. Der Vermieter ist also an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Der Mieter, der Gewissheit über eine Mindestmietdauer haben will, ist daher gut beraten, keinen Mietvertrag nach Modell B zu unterschreiben. Der Vermieter, der absolute Sicherheit über den Auszug des Mieters nach der vereinbarten Dauer haben will, ist dagegen gut beraten, den Mietvertrag nach Modell B zu wählen.

Der Mieter hat die Möglichkeit, durch den Mietausschuss feststellen zu lassen, ob der vereinbarte anfängliche Grundmietpreis nicht zu hoch ist. Dazu hat der Mieter bis 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit. Die gesetzliche Regelung ist in diesem Punkt nicht ganz eindeutig, aber es wird angenommen, dass damit „6 Monate nach Ende der vereinbarten Mietzeit“ gemeint ist. Wenn die Immobilie 143 Punkte oder mehr wert ist, wird sie freigegeben und gehört in den freien Sektor. Der Mietausschuss wird dann die Miete unverändert lassen. Ist die Immobilie 142 Punkte oder weniger wert, legt die Mietkommission die Miete in Höhe der gesetzlichen Höchstgrenze fest, die der Punktzahl des Hauses entspricht. Der Vermietungsausschuss wird dies rückwirkend bis zum Beginn des Mietverhältnisses tun.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.