Neue landesweite Transferregeln vom CIF

Der kalifornische Schulverband hat am Freitag neue landesweite Regeln für die Transferberechtigung von High-School-Sportlern genehmigt, die CIF-Mitgliedsschulen besuchen.

Zu den wichtigsten Änderungen, die am Freitagnachmittag in einer Medienmitteilung bekannt gegeben wurden, gehört, dass ein Schüler der neunten Klasse nun vor Beginn des zweiten Schuljahres die Schule wechseln kann, ohne seinen Wohnsitz zu verlegen, und trotzdem sportlich startberechtigt ist, vorausgesetzt, er ist nach allen anderen staatlichen und sektoralen Regeln startberechtigt.

Ein zweiter Schulwechsel eines Erstsemesters oder ein Wechsel eines Sportlers der Klassen 10-12 führt jedoch dazu, dass der Schüler für ein Jahr ab dem Datum des Wechsels nur eingeschränkt teilnahmeberechtigt ist. Eine weitere wichtige Änderung ist die Hinzufügung einer Formulierung, die Schüler-Athleten davon abhält, zu sportlichen Zwecken zu wechseln, mit oder ohne gültigen Wohnsitzwechsel.

Wenn es Beweise dafür gibt, dass ein Schüler aus sportlichen Gründen gewechselt hat – zum Beispiel, um mit einem Vereinstrainer oder anderen Mitgliedern einer Vereinsmannschaft zusammen zu sein -, kann dies als ausreichender Beweis für unzulässige Beeinflussung/Rekrutierung angesehen werden, so der CIF.

Der Schüler muss dem Sektionsbeauftragten ausreichende Beweise vorlegen, die den Nachweis der unzulässigen Beeinflussung/Rekrutierung widerlegen, um zugelassen zu werden.

Die neuen Regeln treten am 1. Juli in Kraft.

„Dies war kein einfacher Prozess. Um einen Vorschlag zu erarbeiten, der die Integrität unserer Regeln bewahrt, die Wahlmöglichkeiten für Eltern und Schüler erhält und eine landesweite Regel entwickelt, gab es viele Diskussionen und ein Geben und Nehmen seitens unserer Sektionen“, sagte Marie M. Ishida, CIF-Exekutivdirektorin. „Vor einem Jahr, nachdem ein Gesetzentwurf im Bildungsausschuss der Versammlung gescheitert war, der es einem Athleten jeder Klassenstufe erlaubt hätte, einmal ohne Strafe zu wechseln, bat Ishida das Komitee, dem CIF ein Jahr Zeit zu geben, um eine einheitliche Regelung auszuarbeiten.

Nach den Statuten der Sac-Joaquin Section (www.cifsjs.org), in der High-School-Teams aus dem westlichen Nevada County antreten, wurde Athleten eine Transferberechtigung gewährt, wenn sie ihren Wohnsitz gewechselt hatten oder wenn ein Schulausschuss einen Transfer innerhalb desselben Schulbezirks genehmigt hatte.

Athleten, die an eine Schule der Sac-Joaquin Section wechselten, ohne ihren Wohnsitz zu wechseln, waren ein Jahr lang nur begrenzt teilnahmeberechtigt, und zwar nur auf unterer Ebene.

Bei Einsprüchen gegen die Transferberechtigung wird der Sektionsbeauftragte eingeschaltet, der über den Transfer entscheidet. Lehnt der Beauftragte die Berechtigung ab, kann der Schüler bei einem dreiköpfigen Gremium Einspruch einlegen, dem ein Vertreter der Sektion und zwei weitere Mitglieder aus anderen Sektionen angehören. Die Entscheidung des Gremiums ist endgültig.

Alle genehmigten Satzungen, die dazugehörigen Formulare und Handbücher für Schulverwaltungen, Eltern und Schüler werden bis Mitte Mai auf der staatlichen CIF-Website (www.cifstate.org) verfügbar sein.

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