North Carolina Do Not Resuscitate (DNR) Order Form

Das North Carolina Do Not Resuscitate (DNR oder DNAR) Order Form dient Einwohnern, die anordnen möchten, dass medizinisches Personal bei einem Herz- oder Atemstillstand keine Wiederbelebung an ihnen vornimmt. Gemäß dem Gesetz über das Recht auf einen natürlichen Tod (Artikel 23) kann jeder, der an einem irreversiblen Zustand leidet, dauerhaft bewusstlos wird oder einen erheblichen Verlust seiner kognitiven Fähigkeiten erleidet, eine Erklärung abgeben, dass er keine Wiederbelebung oder andere lebensverlängernde Maßnahmen wünscht. Diese Art von Erklärung oder Patientenverfügung muss in Anwesenheit von zwei (2) Zeugen unterzeichnet und notariell beglaubigt werden.

Um sicherzustellen, dass die Wünsche eines Patienten ordnungsgemäß erfüllt werden, kann ein Arzt eine Patientenverfügung oder ein MOST-Formular (Medical Orders for Scope of Treatment) ausstellen. Diese Formulare werden zusammen mit der Krankenakte des Patienten aufbewahrt und sind in der Regel auf farbigem Papier gedruckt. Das MOST-Formular deckt neben der Patientenverfügung auch eine Reihe anderer Behandlungen am Lebensende ab und informiert das gesamte medizinische Personal darüber, wie die Wünsche des Patienten zu berücksichtigen sind. Dieses Formular ersetzt nicht die Patientenverfügung, sondern setzt die Wünsche des Patienten in eine medizinische Anordnung um, die bei einer Verlegung des Patienten von einer Einrichtung in eine andere beibehalten wird. Wenn der Patient entmündigt oder anderweitig beeinträchtigt ist, kann sein bevollmächtigter medizinischer Entscheidungsträger das MOST-Formular in seinem Namen unterzeichnen.

Gesetze – § 90-321 und § 90-322

Unterschriftspflichtig – Der Patient (oder ein Vertreter) und der behandelnde Arzt müssen unterschreiben (für ein MOST-Formular); der Patient und zwei (2) Zeugen müssen unterschreiben, mit notarieller Beglaubigung (für eine Erklärung).

Spanische Version – Adobe PDF

Schritt 1 – Laden Sie das MOST-Formular aus North Carolina herunter.

Schritt 2 – Geben Sie den Nachnamen, den Vornamen und den mittleren Anfangsbuchstaben des Patienten sowie das Datum ein, an dem das Formular in Kraft tritt.

Schritt 3 – Abschnitt A enthält die DNR-Anordnung. Kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an, um anzugeben, ob der Patient eine Herz-Lungen-Wiederbelebung wünscht oder nicht.

Schritt 4 – In Abschnitt B wählen Sie eine (1) der drei (3) Optionen für die Art der medizinischen Maßnahmen aus, die genehmigt werden sollen, wenn der Patient atmet und/oder einen Puls hat.

Schritt 5 – Als Nächstes müssen Sie angeben, welche Art von Antibiotika und medizinisch verabreichten Flüssigkeiten und Nahrungsmitteln bei der Behandlung zulässig sind, und alle zusätzlichen Anweisungen in die leeren Felder schreiben. Darunter kreuzen Sie das/die entsprechende(n) Kästchen an, um anzugeben, mit wem der Inhalt dieses Formulars besprochen wurde.

Schritt 6 – Geben Sie den Namen, die Unterschrift, das Datum und die Telefonnummer des behandelnden Arztes an.

Schritt 7 – Tragen Sie den Namen des Patienten oder seines Vertreters ein und leisten Sie dessen Unterschrift. Neben diesen Feldern ist das Verhältnis des Vertreters zum Patienten anzugeben (wenn es sich um den Patienten handelt, ist „selbst“ anzugeben).

Schritt 8 – Oben auf der zweiten Seite müssen Sie die folgenden Kontaktinformationen angeben:

  • Name des Patientenvertreters
  • Verhältnis des Vertreters zum Patienten
  • Telefon- und Handynummer des Vertreters
  • Name der medizinischen Fachkraft, die das Formular ausstellt
  • Titel des Ausstellers Titel
  • Telefonnummer des Erstellers
  • Datum der Erstellung des Formulars

Schritt 9 – Das MOST-Formular wird regelmäßig und bei einem Wechsel des Patienten von einer Einrichtung in eine andere überprüft. Bei jeder Überprüfung müssen das Datum, der Prüfer, der Ort und die Unterschriften des Arztes und des Patienten (oder seines Vertreters) angegeben werden. Unter „Ergebnis der Überprüfung“ wird angegeben, ob das Formular ungültig gemacht oder ersetzt wird oder ob es keine Änderungen gibt.

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