Rückkehr

Definition(en)

Die Bewegung einer Person, die aus einem Aufnahmeland in das Herkunftsland, das Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehrt, in der Regel nachdem sie eine längere Zeit im Aufnahmeland verbracht hat, sei es freiwillig oder erzwungen, mit Unterstützung oder spontan.

Quelle(n)

Abgeleitet vom EMN aus den Definitionen von „Rückkehr“ und „Rückmigration“ im IOM Glossary on Migration, 2. Aufl, 2011

Übersetzungen

Synonym(e)

  • Rückwanderung

Näherer Begriff(e)

  • erzwungene Rückkehr
  • Rückkehrprogramm
  • freiwillige Rückkehr

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Rückübernahmeabkommen
  • Reintegration
  • Rückkehrer

Anmerkung(en)

1. Die Definition der Internationalen Organisation für Migration (IOM) umfasst alle Kategorien der Rückkehr von Migranten: die Rückkehr innerhalb der territorialen Grenzen eines Landes, wie im Fall von zurückkehrenden Binnenvertriebenen und demobilisierten Kämpfern; oder die Rückkehr aus einem Aufnahmeland (entweder Transit- oder Zielland) in das Herkunftsland, wie im Fall von Personen, die sich legal in einem Land aufgehalten haben, Wanderarbeitnehmern, Flüchtlingen, Asylbewerbern und qualifizierten Staatsangehörigen; oder die Art der Rückkehr, z. B. freiwillige, erzwungene, unterstützte und spontane Rückkehr. Er umfasst keine Aufenthalte von weniger als drei Monaten (wie Urlaubsbesuche oder Geschäftstreffen und andere Besuche, die typischerweise für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten betrachtet werden).
2 Im Zusammenhang mit der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) wird „Rückkehr“ im Sinne von Art. 3 Abs. 3 als Rückgabe verstanden, die nach Erlass einer Rückgabeentscheidung erfolgt. In diesem Glossar wird der Begriff „obligatorische Rückgabe“ verwendet, um die „Rückgabe“ im Sinne der Rückgaberichtlinie zu beschreiben.

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