Die nordirische Polizei, die Royal Ulster Constabulary (RUC), entstand am 1. Juni 1922 nach der Auflösung der Royal Irish Constabulary (RIC). Ihr gingen lokale paramilitärische Verteidigungskräfte voraus, die im Juni 1920 offiziell als Ulster Special Constabulary (USC) anerkannt wurden und in A“- (Vollzeit), B“- (Teilzeit) und C“- (Reserve) Abteilungen unterteilt waren. Die USC wurde als gewalttätig, undiszipliniert und sektiererisch angesehen. Nach dem Ende der Grenzkommission im Jahr 1925 wurden die „A“-Spezialeinheiten aufgelöst und die „C“-Truppe wurde aufgelöst. Die „B“-Specials überlebten als Hilfstruppe der Polizei, deren Hauptvorteile in den geringen Kosten und der Ortskenntnis lagen. Zu ihren inoffiziellen Aktivitäten gehörte auch die erbitterte Schikanierung der örtlichen Katholiken.
Nationalistische Versuche, in den frühen 1920er Jahren einen angemessenen Anteil katholischer Mitglieder in der RUC zu erreichen, scheiterten. Die protestantische Vorherrschaft nahm zu, als ältere katholische Mitglieder, die vom RIC rekrutiert wurden, in den Ruhestand gingen; 1922 hatte die RUC 23 Prozent katholische Mitglieder, 1970 waren es 10 Prozent. Von den 1920er bis zu den 1960er Jahren war die RUC eine kleine Provinzpolizei. Ihre Politisierung und mangelnde Professionalität wurden durch ihre gewaltsame Reaktion auf Bürgerrechtsdemonstrationen in den Jahren 1968 und 1969 deutlich; ihre Unfähigkeit, die Unruhen im August 1969 einzudämmen, führte zu einer direkten britischen Intervention. Die Hunt-Kommission empfahl 1969, die RUC umzustrukturieren, zu modernisieren und zu entwaffnen, wobei die „B“-Spezialeinheiten durch das Ulster Defence Regiment (UDR) ersetzt werden sollten. Das UDR übernahm den Ruf der „B“-Specials als semiprofessionalisierte protestantische Verteidigungstruppe; einige UDR-Mitglieder waren in loyalistischen Paramilitarismus verwickelt. (Die UDR fusionierte 1992 mit dem Royal Irish Regiment.)
Die Unruhen verhinderten eine Entwaffnung; die „Ulsterisierung“ der Sicherheitspolitik ab Mitte der 1970er Jahre brachte die RUC an die vorderste Front. Sie wurde professionalisiert und verdreifachte ihre Größe, und die Zahl der Todesopfer unter den Sicherheitskräften nahm zu. (303 RUC-Beamte wurden getötet; viele wurden schwer verletzt oder erlitten ein Trauma.) Die RUC blieb überwiegend protestantisch (republikanische Paramilitärs hatten es auf katholische Mitglieder abgesehen). Die Verhörtechniken der RUC und die Rolle der Doppelagenten, die manchmal beschuldigt wurden, Provokateure oder lizenzierte Mörder innerhalb der paramilitärischen Organisationen zu sein, waren umstritten. Die RUC verhaftete und verurteilte jedoch zahlreiche Loyalisten und Republikaner.
Die im Rahmen des Belfaster Abkommens von 1998 eingesetzte Patten-Kommission empfahl eine reformierte Polizei, deren Name und Embleme zwischen den Gemeinschaften neutral sein sollten. Am 4. November 2001 wurde die RUC zum Police Service of Northern Ireland. Republikaner beklagten, dass die alte Kultur der RUC fortbestehe; Unionisten protestierten, dass die RUC durch die Änderungen rückwirkend entehrt werde und dass der Verlust erfahrener Beamter die Polizeiarbeit beeinträchtige. Die Geschichte der RUC veranschaulicht die Schwierigkeiten der Polizeiarbeit in einer tief gespaltenen Gesellschaft.
Siehe auch Special Powers Act; Primärdokumente: The Belfast/Good Friday Agreement (10 April 1998)
Bibliographie
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Follis, Bryan. Ein Staat im Belagerungszustand: Der Aufbau Nordirlands, 1920-25. 1985.
Ryder, Chris. The RUC, 1922-1997: A Force under Fire. 1989. Rev. Auflage, 1997.
Patrick Maume