Hintergrund: Medizinisch hospitalisierte Patienten, die nicht entscheidungsfähig sind, können darum bitten, verlangen oder versuchen, das Krankenhaus zu verlassen, obwohl sie sich selbst in große Gefahr begeben. Der behandelnde Arzt muss in diesem Fall entscheiden, wie er solche Patienten schützen will, einschließlich der Frage, ob er versuchen soll, sie im Krankenhaus zu behalten. In vielen Gerichtsbarkeiten gibt es jedoch keine Gesetze, die diese Frage direkt regeln. Da dies nicht der Fall ist, werden Psychiater häufig aufgefordert, eine unfreiwillige psychiatrische Unterbringung (zivilrechtliche Einweisung) zu veranlassen, um den Patienten am Verlassen des Krankenhauses zu hindern. Die Gesetze über die zivilrechtliche Einweisung sind jedoch nicht für die Bedürfnisse medizinisch kranker Patienten ohne psychiatrische Erkrankung gedacht und berücksichtigen diese in der Regel auch nicht. Die zivilrechtliche Einweisung ist für Patienten zulässig, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen oder schwer behindert sind, insbesondere aufgrund einer psychischen Erkrankung, und ermöglicht den Transport solcher Personen in Einrichtungen zur psychiatrischen Beurteilung. Eine Inhaftierung wegen medizinischer Erkrankungen oder die nicht freiwillige Verabreichung medizinischer Behandlungen ist nicht zulässig. Daher kann die Festlegung von Krankenhausrichtlinien und -verfahren das geeignetste Mittel sein, um medizinisch stationär behandelte Patienten, die nicht in der Lage sind, die mit dem Verlassen des Krankenhauses verbundenen Risiken zu verstehen, in Gewahrsam zu nehmen und gleichzeitig das potenzielle deliktische Risiko des Arztes zu mindern, der zum Schutz des Patienten gehandelt hat.
Zielsetzung: Ziel dieses Artikels ist es, das Spektrum der klinischen und medizinisch-rechtlichen Bedenken in diesen Szenarien aufzuzeigen und die Entwicklung einer Politik der „medical incapacity hold“ als Mittel zur Lösung dieses ungelösten Problems zu beschreiben.