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SEC-Gebührensätze

und Options Regulatory Fee (ORF)

Der Investor and Capital Markets Fee Relief Act verlangt, dass die Kommission jährliche Anpassungen der Gebührensätze vornimmt, die gemäß Abschnitt 6(b) des Securities Act von 1933 und den Abschnitten 13(e), 14(g) und 31 des Securities Exchange Act von 1934 gezahlt werden.

Der Gebührensatz nach Abschnitt 31, der für Wertpapiertransaktionen an den Börsen und der Nasdaq gilt, lautet wie folgt:

0,0000333 ist der Satz, der vor dem 28. Dezember 2001 galt

0.0000150 ist der Kurs mit Wirkung vom 28. Dezember 2001 (die jährliche Anpassung wurde am 21. Dezember 2001 angekündigt & 16. Januar 2002)

0.0000301 ist der Kurs mit Wirkung vom 1. April 2002 (die halbjährliche Anpassung wurde am 1. März 2002 angekündigt)

0.0000252 ist der Satz mit Wirkung vom 22. März 2003 (die jährliche Anpassung wurde am 29. April 2002 angekündigt)& 17. September 2002 & 30. September 2002 & 4. Oktober 2002 & 11. Oktober 2002 & 18. Oktober 2002 & 22. November 2002 & 10. Januar 2003 & 31. Januar 2003 & 7. Februar 2003 & 21. Februar 2003)

0.0000468 ist der Satz mit Wirkung vom 1. April 2003 (die Halbjahresanpassung wurde am 28. Februar 2003 bekannt gegeben – Gebührensatzberatung Nr. 12 für das Geschäftsjahr 2003)

0.0000390 ist der Satz mit Wirkung vom 22. Februar 2004 (die jährliche Anpassung wurde am 30. April 2003 angekündigt & 15. September 2003 & 30. September 2003 & 31. Oktober 2003 & 7. November 2003 & 24. November 2003 & 26. Januar 2004)

0.0000234 ist der Satz, der am 1. April 2004 in Kraft tritt (die Anpassung zur Jahresmitte wurde am 27. Februar 2004 bekannt gegeben – Gebührensatzberatung Nr. 8 für das Geschäftsjahr 2004)

0,0000329 ist der Satz, der am 7. Januar 2005 in Kraft tritt (die jährliche Anpassung wurde am 1. Oktober 2004 bekannt gegeben & 27. September 2004 & 30. September 2004 & 22. November 2004 & 29. November 2004 & 9. Dezember 2004)

0.0000418 ist der Satz, der am 1. April 2005 in Kraft tritt (die Anpassung zur Jahresmitte wurde am 1. März 2005 bekannt gegeben – GEBÜHRENANZEIGE Nr. 7 FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2005)

0,0000307 ist der Satz, der am 22. Dezember 2005 in Kraft tritt (die jährliche Anpassung wurde am 29. April 2005 bekannt gegeben & 27. September 2005 & 30. September 2005 & 18. November 2005 & 23. November 2005)

0.0000307 ist der Satz, der am 1. April 2006 in Kraft tritt (eine Anpassung zur Jahresmitte ist nicht erforderlich, wie am 1. März 2006 angekündigt – Gebührenberatung Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2006)

0.0000307 ist der Satz, der noch zum 1. Oktober 2006 gilt (die jährliche Anpassung wurde am 26. September 2006 angekündigt & 29. September 2006 & 17. November 2006 & 8. Dezember 2006 & 15. Februar 2007, siehe auch 5/4/06 & 16.2.2007 unten)

0.0000153 ist der Satz, der am 17. März 2007 gilt (wie am 1. März 2007 angekündigt, siehe auch 16.2.2007 unten)

0.0000153 ist der Satz, der am 1. April 2007 in Kraft tritt (eine Anpassung zur Jahresmitte ist nicht erforderlich, wie am 1. März 2007 angekündigt – Gebührensatzberatung Nr. 8 für das Geschäftsjahr 2007)

0.0000110 ist der Satz, der am 25. Januar 2008 in Kraft tritt (die jährliche Anpassung wurde am 7. Mai 2007 angekündigt & 28. September 2007 & 15. November 2007 & 14. Dezember 2007 & 21. Dezember 2007 & 27. Dezember 2007)

0.0000056 ist der Satz, der am 1. April 2008 in Kraft tritt (eine fakultative Anpassung zur Jahresmitte wurde am 29. Februar 2008 angekündigt – Honorarberatung Nr. 7 für das Geschäftsjahr 2008)

0.0000930 war der potenzielle Satz zum 1. Oktober 2008 (oder später) (die vorgeschlagene jährliche Anpassung wurde am 30. April 2008 angekündigt) & 29. September 2008 /und dann gestrichen

0.0000056 ist der Satz, der noch zum 1. Oktober 2008 gilt (die jährliche Anpassung muss spätestens am 30. April 2008 angekündigt werden)

0.0000257 ist der Satz zum 10. April 2009 (die Anpassung zur Jahresmitte wurde am 4. März 2009 zu spät angekündigt und war zum 1. März 2009 fällig) & 6. März 2009 & 11. März 2009)

0,0000127 ist der Satz ab 15. Januar 2010 (die jährliche Anpassung wurde am 30. April 2009 angekündigt & 28. September 2009 & 30. Oktober 2009 & 17. Dezember 2009)

0.0000169 ist der Satz, der am 1. April 2010 in Kraft tritt (eine fakultative Anpassung zur Jahresmitte wurde am 1. März 2010 angekündigt – Gebührenberatung Nr. 5 für das Geschäftsjahr 2010)

0,0000192 ist der Satz, der am 21. Januar 2011 in Kraft tritt (eine jährliche Anpassung wurde am 30. April 2010 angekündigt & 29. September 2010 & 3. Dezember 2010 & 18. Dezember 2010 & 22. Dezember 2010)

0,0000192 ist der Satz, der am 1. April 2011 in Kraft tritt (eine Anpassung zur Jahresmitte ist nicht erforderlich, wie am 2. März 2011 angekündigt – Gebührenberatung Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2011)

0.0000151 war der potenzielle Satz mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 (oder später) (die vorgeschlagene jährliche Anpassung wurde am 2. Mai 2011 angekündigt) /und wurde dann gestrichen

0.0000180 ist der Satz mit Wirkung vom 21. Februar 2012 (die jährliche Anpassung wurde am 20. Januar 2012 angekündigt – Gebührensatzberatung Nr. 5 für das Geschäftsjahr 2012)

0.0000224 ist der Satz, der am 1. April 2012 in Kraft getreten ist (eine optionale Anpassung zur Jahresmitte wurde am 1. März 2012 angekündigt – Honorarberatung Nr. 6 für das Geschäftsjahr 2012)

0.0000224 ist der Satz, der am 1. Oktober 2012 noch in Kraft ist (eine jährliche Anpassung wurde nicht vorgenommen, wie am 15. November 2012 angekündigt – Honorarberatung Nr. 2 für das Geschäftsjahr 2013)

0.0000224 ist der Satz, der noch zum 1. April 2013 gilt (eine Anpassung zur Jahresmitte ist nicht erforderlich, wurde aber nicht angekündigt)

0.0000174 ist der Satz, der zum 25. Mai 2013 gilt (eine jährliche Anpassung wurde am 25. April 2013 angekündigt – Gebührensatzberatung Nr. 3 für das Geschäftsjahr 2013)

0.0000174 ist der Satz, der noch zum 1. Oktober 2013 gilt (die jährliche Anpassung wurde noch nicht vorgenommen, wie am 31. Oktober 2013 angekündigt – Honorarberatung Nr. 2 für das Geschäftsjahr 2014)

0.0000221 ist der Satz, der am 18. März 2014 gilt (die jährliche Anpassung wurde am 12. Februar 2014 angekündigt – Honorarberatung Nr. 3 für das Geschäftsjahr 2014)

0.0000221 ist der Satz, der am 1. April 2014 in Kraft tritt (eine Anpassung zur Jahresmitte ist nicht erforderlich, wie am 28. Februar 2014 angekündigt – Honorarberatung Nr. 4 für das Geschäftsjahr 2014)

0.0000221 ist der Satz, der am 1. Oktober 2014 noch in Kraft ist (eine jährliche Anpassung wurde noch nicht vorgenommen, wie am 30. September 2014 angekündigt – Honorarberatung Nr. 2 für das Geschäftsjahr 2015)

0.0000184 ist der Satz, der am 14. Februar 2015 in Kraft tritt (die jährliche Anpassung wurde am 15. Januar 2015 angekündigt – Honorarberatung Nr. 3 für das Geschäftsjahr 2015)

0.0000184 ist der Satz, der am 1. April 2015 in Kraft tritt (eine Anpassung zur Jahresmitte ist nicht erforderlich, wie am 27. Februar 2015 angekündigt – Honorarberatung Nr. 4 für das Geschäftsjahr 2015)

0.0000184 ist der Satz, der noch zum 1. Oktober 2015 gilt (die jährliche Anpassung wurde noch nicht vorgenommen, wie am 30. September 2015 angekündigt – Gebührensatzberatung Nr. 2 für das Geschäftsjahr 2016)

0.0000218 ist der Satz, der am 16. Februar 2016 in Kraft tritt (die jährliche Anpassung wurde am 7. Januar 2016 angekündigt – Honorarberatung Nr. 3 für das Geschäftsjahr 2016)

0.0000218 ist der Satz, der am 1. April 2016 in Kraft tritt (die Halbjahresanpassung ist nicht erforderlich, wie am 25. Februar 2016 angekündigt – Honorarberatung Nr. 4 für das Geschäftsjahr 2016)

0.0000218 ist der Satz, der noch zum 1. Oktober 2016 gilt (die jährliche Anpassung wurde noch nicht vorgenommen, wie am 30. September 2016 angekündigt – Fee Rate Advisory #2 für das Geschäftsjahr 2017)

Mit Wirkung vom 5. September, 2017 wird der T+3-Standardabwicklungszyklus für die meisten Broker-Dealer-Wertpapiertransaktionen (die Zeit zwischen dem Handelsdatum und dem Abwicklungsdatum) von drei Werktagen auf zwei Tage (T+2) verkürzt (wie am 22. März 2017 angekündigt – SEC Adopts T+2 Settlement Cycle for Securities Transactions)

0.0000231 ist der Satz, der am 4. Juli 2017 in Kraft getreten ist (Anpassung zur Jahresmitte, wie am 31. Mai 2017 angekündigt – Fee Rate Advisory #3 for Fiscal Year 2017)

0.0000231 ist der Satz, der am 1. Oktober 2017 noch in Kraft ist (jährliche Anpassung wurde noch nicht vorgenommen, wie am 29. September 2017 angekündigt – Fee Rate Advisory #2 For Fiscal Year 2018)

0.0000130 ist der Satz, der am 22. Mai 2018 in Kraft tritt (Anpassung zur Jahresmitte, wie am 17. April 2018 angekündigt – Gebührenberatung Nr. 3 für das Geschäftsjahr 2018)

0.0000130 ist der Satz, der am 1. Oktober 2018 noch in Kraft ist (jährliche Anpassung wurde noch nicht vorgenommen)

0.0000207 ist der Satz, der am 16. April 2019 in Kraft tritt (Halbjahresanpassung, wie am 12. März 2019 angekündigt – Gebührenberatung Nr. 2 für das Geschäftsjahr 2019)

0,0000207 ist der Satz, der am 1. Oktober 2019 noch in Kraft ist (jährliche Anpassung wurde noch nicht vorgenommen)

0.0000221 ist der Satz, der am 18. Februar 2020 in Kraft tritt (Halbjahresanpassung wie am 12. März 2019 angekündigt – Gebührensatzberatung Nr. 2 für das Geschäftsjahr 2020)

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0.0000xxx ist der Satz, der am 1. April 201X in Kraft tritt (fakultative Halbjahresanpassung muss spätestens am 1. März 201X angekündigt werden)

0.0000xxx ist der Satz, der am 1. Januar 201X in Kraft tritt (die jährliche Anpassung wurde am 1. Januar 201X bekannt gegeben)

Bei der Berechnung der neuen Gebühr für eine Transaktion ist der Verkaufs- oder Kapitalbetrag der Transaktion mit dem Gebührensatz zu multiplizieren, der auf der siebten Stelle nach dem Komma abgeschnitten wird. Die sich daraus ergebende Zahl sollte dann auf die fünfte Stelle nach dem Komma abgeschnitten und auf den nächsten Cent aufgerundet werden (falls ein Rest verbleibt, sollte aufgerundet werden).

Zur Erinnerung: Das neue Gesetz (Investor and Capital Markets Relief Act, mit Inkrafttreten am 28. Dezember 2001) sieht eine jährliche Anpassung des Gebührensatzes und unter bestimmten Umständen eine Anpassung zur Jahresmitte vor. Die SEC wird die überarbeiteten Sätze rechtzeitig vor einer Anpassung veröffentlichen.

Recent Fee Rate Advisories: https://www.sec.gov/fast-answers/divisionsmarketregmrexchangesshtml.html#section31

FOLGENDES IST EINE ARBEIT IN FORTSCHRITTEN – Links zu unterstützenden Informationen wären willkommen: E-Mail-Link

Die Trading Activity Fees (TAF), eine der Mitgliedsgebühren, die FINRA erhebt, um die Kosten für die Beaufsichtigung und Regulierung von Unternehmen zu decken, sind wie folgt:

0.000119 pro verkaufter Stammaktie (maximal $5,95 pro Handel)
0.002 pro verkaufter Aktienoption

FOLGENDES IST EINE ARBEIT IN FORTSCHRITTEN – Links zu unterstützenden Informationen wären willkommen: E-Mail-Link

Options Regulatory Fees (ORF), eine Börsengebühr, die die Options Clearing Corporation (OCC) von ihren Clearing-Mitgliedern erhebt, um die Börsenkosten im Zusammenhang mit der Überwachung und Regulierung des Optionsmarktes auszugleichen, sind wie folgt

Im Jahr 2011 wurde eine neue transaktionsbasierte Gebühr in der Regel an alle Privatkunden weitergegeben (einige Brokerhäuser gaben die ORF bereits 2009 an die Kunden weiter).

Die Gebühr wurde von der Chicago Board Options Exchange (CBOE) im Oktober 2008 vorgeschlagen.
Die Gebühr wurde von der CBOE Anfang 2009 eingeführt,
von BOX, ISE und PHLX im Januar 2010,
von AMEX und ARCA im Mai 2011,
vom NASDAQ Options Market (NOM) im Januar 2012,
von CBOE C2 im August 2012,
von Miami im Januar 2013,
von Winklevoss Bitcoin / International Securities Exchange / ISE Gemini im August 2013,
von Bats BZX im Februar 2015 und
von NASDAQ OMX BX im Februar 2016.

Die kombinierten Gebühren wurden für Privatkundenaufträge zu den folgenden Sätzen pro börsennotiertem US-Optionskontrakt berechnet.
0,0060 ist die am 1. März 2009 geltende Gebühr pro Kontrakt (es gab eine Mindestgebühr von 0,01 {ein Cent} pro Handel) (FAQ vom 26. Februar 2009 – Regulatory Circular RG09-30)
0,0040 ist die im September 2009 geltende Gebühr pro Kontrakt
0.0140 ist die Gebühr pro Vertrag mit Wirkung ab Januar 2010
0,0135 ist die Gebühr pro Vertrag mit Wirkung ab August 2010 (halbjährliche Anpassung angekündigt am Xxx XX, 201X – )
0,0145 ist die Gebühr pro Vertrag mit Wirkung ab Januar 2011
0,0225 ist die Gebühr pro Vertrag mit Wirkung ab Mai 2011
0.0245 ist die Gebühr pro Vertrag ab Januar 2012 (Anpassung angekündigt am 8. Dezember 2011 – SEC Release No. 34-65913)
0.0257 ist die Gebühr pro Vertrag ab Juni 2012
0.0292 ist die Gebühr pro Vertrag ab August 2012 (halbjährliche Anpassung angekündigt am Xxx XX, 201X – )
0.0312 ist die im November 2012 geltende Gebühr pro Vertrag
0,0377 ist die im Januar 2013 geltende Gebühr pro Vertrag
0,0387 ist die im August 2013 geltende Gebühr pro Vertrag (halbjährliche Anpassung verpasst, neuer Satz am 14. Mai 2013 bekannt gegeben – SEC Release No. 34-69570)
0,0356 ist die Gebühr pro Vertrag mit Wirkung September 2013
0,0353 ist die Gebühr pro Vertrag mit Wirkung November 2013
0,0391 ist die Gebühr pro Vertrag mit Wirkung Januar 2014
0.0396 ist die Gebühr pro Kontrakt ab Februar 2014 (halbjährliche Anpassung angekündigt am 2. Januar 2014 – SEC Release No. 34-71225)
0.0401 ist die Gebühr pro Kontrakt ab April 2014
0.0382 ist die Gebühr pro Kontrakt ab August 2014 (halbjährliche Anpassung angekündigt am Xxx XX, 201X – )
0.0400 ist die im Februar 2015 geltende Gebühr pro Vertrag (halbjährliche Anpassung angekündigt am Xxx XX, 201X – )
0,0427 ist die im August 2015 geltende Gebühr pro Vertrag (halbjährliche Anpassung angekündigt am Xxx XX, 201X – )
0.0417 ist die Gebühr pro Kontrakt ab September 2015 (Anpassung angekündigt am 21. August 2015 – SEC Release No. 34-75749)
0,0404 ist die Gebühr pro Kontrakt ab Februar 2016 (halbjährliche Anpassung angekündigt am 28. Dezember 2015 – Options Trader Alert #2015 – 37)
0.0407 ist die im August 2016 geltende Gebühr pro Kontrakt (halbjährliche Anpassung angekündigt am 1. Juli 2016 – Options Trader Alert #2016 – 16)
0.0405 ist die im Februar 2017 geltende Gebühr pro Kontrakt (halbjährliche Anpassung angekündigt am 1. September 2016 – SEC Release No. 34-78746)

0.0169 ist die Gebühr pro Kontrakt ab dem 6. Mai 2018
0,0164 ist die Gebühr pro Kontrakt ab dem 1. August 2019

Securities Industry and Financial Markets Association (SIFMA) Guide to Exchange Collection Scenarios and Rates

CBOE Options Exchange Fee Schedule Notices: https://markets.cboe.com/us/options/notices/fee_schedule/

Wichtige Klarstellung von unserem Gummint:
Wir wurden gebeten, unsere Leser darüber aufzuklären, dass die Securities Exchange Commission (SEC) keine Gebühren (auch bekannt als Section 31-Gebühr) von unseren Steuerplanungs-Händlern oder Investoren erhebt. In typischer Regierungsbürokratie-Sprache möchte die SEC Sie darüber informieren, dass: „Die SEC erhebt oder legt keine der Maklergebühren fest, die Anleger zahlen müssen. Stattdessen müssen nach Abschnitt 31 des Securities Exchange Act von 1934 Selbstregulierungsorganisationen … und alle nationalen Wertpapierbörsen … Transaktionsgebühren an die SEC zahlen…“

Es sind die gierigen Selbstregulierungsorganisationen und Börsen, die „Regeln erlassen haben, die von ihren Broker-Dealer-Mitgliedern verlangen, ihren fairen Anteil an diesen Gebühren zu zahlen.“ Und es sind die gierigen Broker-Dealer, die „im Gegenzug die Verantwortung für die Zahlung der Gebühren auf ihre Kunden abwälzen.“

Mit dieser hilfreichen Klarstellung der SEC, die im Grunde besagt: „Gebt uns nicht die Schuld“, sollten wir verstehen, dass die „SEC Section 31“-Gebühr eigentlich eine „Retail-Broker-Gebühr“ ist und keine Gebühr, die den Anlegern in Rechnung gestellt wird, so die SEC.

http://www.sec.gov/answers/sec31.htm

US-Regulierungsbehörde senkt Gebühren auf Wertpapiertransaktionen um 1 Milliarde Dollar

Associated Press WorldStream via NewsEdge Corporation : WASHINGTON_Die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde wird die Gebühren, die sie auf Wertpapiertransaktionen erhebt, um 1 Milliarde Dollar (790 Millionen Euro) senken, ein Schritt, der für gewöhnliche Anleger ein Segen sein wird, so der Leiter der Behörde am Mittwoch vor dem Kongress.

Der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox, kündigte diesen Schritt bei einer Anhörung des House Financial Services Committee an und erläuterte eine Reihe von Initiativen, die während seiner neunmonatigen Amtszeit ergriffen wurden, um die Offenlegung von Finanzinformationen zu verbessern, die Komplexität der Vorschriften zu verringern und ältere Menschen vor Anlagebetrug zu schützen.

Ein Teil der Gebühren dient der Finanzierung der Tätigkeit der SEC. Ab dem am 1. Oktober beginnenden Finanzjahr werden die Gebühren, die die SEC von Unternehmen für die Registrierung und Emission von Aktien und anderen Wertpapieren erhebt, um 71,3 Prozent gesenkt, während die meisten Gebühren für Wertpapiertransaktionen halbiert werden.

„Dieses Geld bleibt in den Taschen der Anleger“, sagte Cox. Das Geld, das letztlich von den Anlegern kommen würde, könne nun stattdessen in die Altersvorsorge und andere Investitionen fließen, sagte er.

Die Gebührensenkung, die im Einklang mit dem Bundesgesetz erfolgt, wird sich nicht auf den Geldbetrag auswirken, der zur Finanzierung der Behörde zur Verfügung steht, sagte die SEC.

<<Associated Press WorldStream – 05/04/06>>

SEC-Vorsitzender Cox kündigt 700 Millionen Dollar Gebührensenkung zum Nutzen der Anleger an
Washington, D.C., 16. Februar 2007 – Der Vorsitzende der Securities and Exchange Commission (SEC), Christopher Cox, kündigte heute an, dass die Behörde ab nächster Woche die Gebühren für Wertpapiertransaktionen und -registrierungen, die von Aktiengesellschaften und anderen Emittenten erhoben werden, drastisch senken wird.

„Die Anleger, die die Last dieser SEC-Gebühren tragen, verdienen diese Erleichterung“, sagte der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox. „Das bedeutet, dass mehr von ihren hart verdienten Ersparnissen für wichtige Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheitsfürsorge und Ruhestand zur Verfügung stehen wird – und weniger nach Washington abgezweigt wird.“

Die SEC legt die Registrierungs- und Transaktionsgebühren gemäß dem Investor and Capital Markets Fee Relief Act fest. Die Gebührensenkungen, die nächste Woche in Kraft treten, sind erheblich: Die Gebühren für die Registrierung von Wertpapieren bei der Kommission werden um 71,3 Prozent und die Gebühren für Wertpapiertransaktionen um 50,2 Prozent gesenkt.

Hintergrund

Unter dem Investor and Capital Markets Fee Relief Act nimmt die SEC jährliche Anpassungen der Gebühren vor, die gemäß Abschnitt 6(b) des Securities Act von 1933 und den Abschnitten 13(e), 14(g) und 31 des Securities Act von 1934 erhoben werden. Die Gebührensenkungen, die die SEC für 2007 in Kraft setzen wollte, wurden jedoch in Frage gestellt, weil das Gesetz Änderungen der Gebührensätze nur nach der Verabschiedung der „regulären Mittel“ der Kommission wirksam werden lässt – und für das Geschäftsjahr 2007 verabschiedete der Kongress einen fortlaufenden Beschluss für die gesamte Regierung und nicht den regulären Haushaltsentwurf, der die SEC einschließt. Daraufhin beantragte die Behörde eine besondere gesetzgeberische Erleichterung, um die Gebührenkürzungen durchsetzen zu können. Der Kongress stimmte dem Antrag zu, und am 15. Februar 2007 unterzeichnete Präsident Bush die House Joint Resolution 20, den Fortsetzungsbeschluss für den Rest des Geschäftsjahres 2007, in dem es heißt, dass er als „reguläre Mittelzuweisung“ der Kommission für das Geschäftsjahr 2007 zu betrachten ist. Dies wiederum löste die Gebührensenkungen aus.

Dementsprechend wird mit Wirkung vom 20. Februar 2007 der Gebührensatz nach Abschnitt 6(b) für die Registrierung von Wertpapieren, der Gebührensatz nach Abschnitt 13(e) für den Rückkauf von Wertpapieren und der Gebührensatz nach Abschnitt 14(g) für die Einholung von Stimmrechtsvollmachten und Erklärungen bei Transaktionen zur Unternehmenskontrolle auf 30,70 Dollar pro Million Dollar gesenkt. Der Satz von Abschnitt 6(b) ist auch der Satz, der zur Berechnung der Gebühren verwendet wird, die mit der jährlichen Mitteilung über verkaufte Wertpapiere gemäß Rule 24f-2 des Investment Company Act von 1940 zu zahlen sind.

Alle Einreichungen, die bei der SEC vor 17:30 p.m. EST und Einreichungen gemäß Rule 462(b) (17 C.F.R. 230.462(b)), die bei der SEC vor 22:00 p.m. EST am 19. Februar 2007 eingereicht werden, unterliegen dem aktuellen Gebührensatz von $107,00 pro Million Dollar. Für Anträge, die nach 22.00 Uhr EST nach Rule 462(b) eingereicht werden, und für alle anderen Anträge, die nach 17.30 Uhr EST am 19. Februar 2007 nach Section 232.13 der Regulation S-T (17 C.F.R. 232.13) eingereicht werden, gilt der neue Gebührensatz von 30,70 Dollar pro Million Dollar.

Fragen zu den neuen Gebührensätzen nach Section 6(b), Section 13(e) oder Section 14(g) sind an die Filer Support Unit im Office of Filings and Information Services der SEC unter der Rufnummer (202) 551-8900 zu richten.

Außerdem wird mit Wirkung vom 17. März 2007 der Gebührensatz nach Section 31 für Wertpapiertransaktionen an den Börsen und Freiverkehrsmärkten auf 15,30 Dollar pro Million Dollar gesenkt. Darüber hinaus wird die Kommission gemäß Abschnitt 31 bis spätestens 1. März 2007 feststellen, ob eine Anpassung des Gebührensatzes gemäß Abschnitt 31 zur Jahresmitte erforderlich ist. Die Section 31-Gebühr für Wertpapier-Termingeschäfte wird ebenfalls mit Wirkung vom 17. März 2007 auf 0,0042 Dollar pro Round-Turn-Transaktion gesenkt.

Die angepassten Gebührensätze werden sich nicht auf die Höhe der der Kommission zur Verfügung stehenden Mittel auswirken.

Die Kommission wird die neuen Gebührensätze für das Geschäftsjahr 2008 spätestens am 30. April 2007 bekannt geben. Diese Gebührensätze treten am 1. Oktober 2007 bzw. nach der Verabschiedung der Mittelzuweisung für das Geschäftsjahr 2008 in Kraft.

Zusätzliche Informationen über die Gebührensätze nach Abschnitt 31 werden auf den Websites der New Yorker Börse und der NASD unter http://www.nyse.com bzw. http://www.nasd.com verfügbar sein. Das Office of Interpretation and Guidance der Division of Market Regulation steht ebenfalls zur Verfügung, um Fragen zu Section 31 zu beantworten. Dieses Büro ist telefonisch unter 202-551-5777 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Die Kommission wird gegebenenfalls weitere Mitteilungen herausgeben, um die Öffentlichkeit über die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Gebührensätzen zu informieren. Diese Mitteilungen werden auf der Internet-Website der SEC unter http://www.sec.gov.

http://www.sec.gov/news/press/2007/2007-24.htm

Das Office of Interpretation and Guidance in der Division of Trading and Markets der Kommission steht für Fragen zu den Section 31-Gebühren unter (202) 551-5777 oder per E-Mail unter [email protected]

Die Kommission ist verpflichtet, die Gebührensätze für Hinterlegungs- und Wertpapiertransaktionen jährlich nach Rücksprache mit dem Congressional Budget Office (CBO) und dem Office of Management and Budget (OMB) anzupassen. Eine Kopie der Verordnung der Kommission vom 30. April 2007 über die Gebührensätze für das Haushaltsjahr 2008 finden Sie unter http://www.sec.gov/rules/other/2007/33-8794.pdf

Die angepassten Gebührensätze haben keinen Einfluss auf die Höhe der der Kommission zur Verfügung stehenden Mittel.

Die Kommission wird die neuen Gebührensätze für das Haushaltsjahr 2009 spätestens am 30. April 2008 bekannt geben. Diese Gebührensätze treten am 1. Oktober 2008 oder nach der Verabschiedung der Mittel für das Haushaltsjahr 2009 in Kraft, je nachdem, was später eintritt. Darüber hinaus kann die Kommission verpflichtet sein, nach Rücksprache mit dem CBO und dem OMB eine „Halbjahres“-Anpassung des Gebührensatzes von Abschnitt 31 für das Haushaltsjahr 2008 vorzunehmen, die spätestens am 1. März 2008 mit Wirkung zum 1. April 2008 bekannt gegeben wird.

Die Kommission wird gegebenenfalls weitere Mitteilungen herausgeben, um die Öffentlichkeit über die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung der regulären Mittelzuweisung der Kommission und die Termine für das Inkrafttreten der oben genannten Änderungen der Gebührensätze zu informieren. Diese Mitteilungen werden auf der Internet-Website der SEC unter http://www.sec.gov

Sec 1256 item (trick):
How to potentially identify §1256 transactions: Section 31-Gebühren gelten nicht mehr für Verkäufe von Optionen auf Wertpapierindizes (außer auf eng gefasste Wertpapierindizes). Wenn also Ihre Verkaufserlöse um die oben genannten Gebührensätze reduziert werden, handelt es sich nicht um ein § 1256-Geschäft. (siehe Aktualisierung unten)

Hinweis: Die Gebühren auf die Bruttoverkäufe der meisten Wertpapiertransaktionen sind als Section 31 „Gebühren“ bekannt. Für Wertpapier-Termingeschäfte können jedoch nach Section 31 unterschiedliche Gebühren pro Transaktion erhoben werden, die als „Veranlagung“ bezeichnet werden. Die Veranlagung für Wertpapier-Termingeschäfte gemäß Abschnitt 31(d) betrug bisher $0,0042 für jede Round-Turn-Transaktion.

Aktualisierung:
Final Rule: http://www.sec.gov/rules/final/34-45371.htm

Ausnahme von Geschäften mit bestimmten Optionen und Futures auf Wertpapierindizes von Abschnitt 31 des Börsengesetzes

SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION 17 CFR Part 240

Ausnahme von Geschäften mit bestimmten Optionen und Futures auf Wertpapierindizes von Abschnitt 31 des Börsengesetzes

Am 16. Januar, 2002 unterzeichnete Präsident Bush den Investor and Capital Markets Fee Relief Act („Fee Relief Act“ Pub. L. No. 107-123, 115 Stat. 2390 (2002)), das unter anderem Abschnitt 31 dahingehend ändert, dass „Optionen auf Wertpapierindizes (mit Ausnahme eines eng gefassten Wertpapierindex)“ von den Gebührenanforderungen des Abschnitts 31 ausgenommen sind. Somit müssen nationale Wertpapierbörsen und nationale Wertpapiervereinigungen gemäß dem Gesetz keine Gebühren an die Kommission für den Verkauf von Optionen auf Wertpapierindizes zahlen, bei denen es sich nicht um eng gefasste Wertpapierindizes handelt (der Begriff „eng gefasster Wertpapierindex“ ist in Abschnitt 3(a)(55)(B) des Exchange Act, 15 U.S.C. 78c(a)(55)(B), definiert – d.h. es handelt sich um „breit gefasste Wertpapierindizes“). Der Ausschluss des Verkaufs von Optionen auf breit angelegte Indizes von den Gebühren nach Section 31 steht im Einklang mit der Behandlung von Futures auf breit angelegte Indizes, die mit Optionen auf breit angelegte Indizes konkurrieren und nicht den Veranlagungen nach Section 31 unterliegen.

Die Kommission ändert heute Rule 31-1 unter dem Exchange Act 17 CFR 240.31-1.), indem sie neue Absätze (f) und (g) hinzufügt, um Optionen bzw. Futures auf eng angelegte Sicherheitsindizes von Section 31 auszunehmen. Die Kommission nimmt auch entsprechende Änderungen an der Vorbemerkung in Rule 31-1 vor.

Siehe auch: https://www.traderstatus.com/futures.htm

http://www.sec.gov/news/press/2004-24.htm

http://www.sec.gov/news/press/2005-22.htm

http://www.sec.gov/news/headlines/feeadv13.htm

http://www.ameritrade.com/services/index.html?startpage=rates_fees.fhtml

http://www.google.com/search?hl=en&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=SEC+Fee+Rate+advisory

http://www.sec.gov/cgi-bin/txt-srch-sec?text=sales+of+options+on+securities+indexes+&x=3&y=6

http://www.nasd.com/web/idcplg?IdcService=SS_GET_PAGE&ssDocName=NASDW_016164

http://www.mondovisione.com/index.cfm?section=news&action=detail&id=72904

http://www.sec.gov/news/press/2009/2009-270.htm

http://www.sec.gov/Regeln/Sonstiges/2009/33-9030.pdf

http://www.sec.gov/news/press/2010/2010-29.htm

http://sec.gov/news/press/2010/2010-66.htm

http://sec.gov/rules/other/2010/33-9122.pdf

http://www.sec.gov/news/press/2010-173.htm

http://www.sec.gov/news/press/2010-255.htm

http://www.sec.gov/news/press.shtml

http://www.sec.gov/news/pressreleases

http://www.sec.gov/rules/final/34-49928.htm

Für die neuesten Nachrichten zu den Gebühren „Fee Rate Advisory“
http://www.sec.gov/cgi-bin/txt-srch-sec?text=“+Fee+Rate+Advisory+“+Fiscal+Year+2012&section=Entire+Website&sort=rank

Recent Fee Rate Advisories

Ausgewählte Mitteilungen und Informationen zu Änderungen der Section 31 Fee Rate

https://www.google.com/webhp?sourceid=navclient&ie=UTF-8&gws_rd=ssl#q=Fee+Rate+Advisory+%234+for+Fiscal+Year+2015

http://www.sec.gov/divisions/marketreg/mrfreqreq.shtml#feerate

http://www.sec.gov/news/press.shtml

http://www.sec.gov/news/pressreleases

https://www.sec.gov/divisions/marketreg/sec31info.htm

Member Alerts:
http://www.nasd.com/web/idcplg?IdcService=SS_GET_PAGE&nodeId=1193

http://www.sec.gov/divisions/marketreg/mrfreqreq.shtml#feerate

Abonnements:
http://www.nasd.com/NASDsubscriptions

SEC staff options regarding daytrading in IRAs and other non-margin brokerage accounts:
http://www.federalreserve.gov/boarddocs/legalint/MarginRequirements/2000/20000106/

http://www.federalreserve.gov/boarddocs/legalint/MarginRequirements/2000/20000107/

List of narrow-based and broad based Exchange-Traded Index Options:
http://www.twenty-first.com/exchange-traded_index_options.htm

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