Der vierte Abschnitt des 14. Zusatzartikels enthält zwei allgemeine Elemente, die beide die Schulden betreffen. Erstens garantiert er, dass alle Schulden, die die Regierung der Vereinigten Staaten macht, „nicht in Frage gestellt werden dürfen“. Zweitens werden alle Schulden, die durch eine Rebellion gegen die Vereinigten Staaten entstanden sind, für ungültig erklärt (praktisch bedeutet dies, dass denjenigen, die den Kampf der Konföderation im Bürgerkrieg finanziert haben, gesagt wird, dass ihre Schulden niemals zurückgezahlt werden).
Tatsächlich wurde keine dieser beiden Bestimmungen verwendet, um das Handeln der Regierung in Fällen vor dem Obersten Gerichtshof direkt in Frage zu stellen; dem ersten Element – dass die Schulden der USA gültig sind – wurde jedoch in letzter Zeit von den Medien und Verfassungswissenschaftlern einige Aufmerksamkeit geschenkt. Die Staatsverschuldung ist hoch; beide politischen Parteien sind sich über diese Tatsache einig. Die so genannte „Schuldenobergrenze“, eine Maßnahme des Kongresses, die den gesetzlichen Höchstbetrag festlegt, bis zu dem die Bundesregierung Kredite aufnehmen darf, war jedoch Gegenstand zahlreicher Kontroversen. Obwohl die Schuldenobergrenze im Zuge des Schuldenwachstums immer wieder angehoben wurde, wird sie in politischen Debatten zunehmend als Verhandlungsmasse benutzt.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob die Schuldenobergrenze überhaupt verfassungsgemäß ist. Die Schuldenobergrenze ist deshalb so wichtig, weil die Regierung, wenn sie die Obergrenze erreicht, ohne dass sie vom Kongress angehoben wird, nicht mehr in der Lage wäre, ihre Schulden und Verpflichtungen in Form von Kreditzinsen, Pensionen für Staatsbedienstete und alltäglichen Aufgaben der Regierung zu bezahlen. Nach dem 14. Verfassungszusatz dürfen die Schulden jedoch „nicht in Frage gestellt werden“. Bedeutet dies, dass eine gesetzliche Schuldenobergrenze außerhalb der Zuständigkeit des Kongresses liegt? Möglicherweise. Aber ob der Kongress eine solche Befugnis hat, bleibt eine rein theoretische Frage.