Zunächst einmal kann Ihnen kein Anwalt sagen, was passieren wird. Wir können begründete Vermutungen anstellen, die darauf beruhen, wie viel Zeit jemand in Betracht zieht, wie stark der Fall ist, wie gut wir die Praxis in einem bestimmten Gericht kennen usw., aber es gibt völlig unvorhersehbare Faktoren, die bei der Strafverfolgung eine Rolle spielen (wie die Kooperation von Zeugen, das Ermessen des Richters usw.), die man nicht vorhersagen kann.
Allerdings ist 1320(b) eine Straftat, die mit maximal 3 Jahren Haft geahndet wird, die anscheinend um 2 Jahre erhöht wird, wenn man bereits in einem anderen Fall aus der Haft entlassen wurde. Für eine frühere Haftstrafe wird 1 Jahr hinzugefügt. In vielen Gerichtsbarkeiten gibt es nicht einmal ein Verfahren wegen Nichterscheinens, vor allem nicht in der Art und Weise, wie sie es hier versucht haben. Du solltest so bald wie möglich mit einem Anwalt über die Möglichkeiten deiner Brüder sprechen; es scheint sicherlich eine ziemlich harte Strafe für ein Nichterscheinen zu sein, aber ein Anwalt, mit dem du alle Fakten besprechen kannst, könnte dir natürlich eine bessere Einschätzung geben.
Wenn du darüber nachdenkst, einen privaten Anwalt zu engagieren, bin ich sicher, dass einer der lokalen Anwälte, die hier regelmäßig posten, bereit wäre, sich mit dir zu treffen.
Bitte vergiss nicht, die „beste“ oder „hilfreichste“ Antwort auszuwählen. Diese Antwort begründet kein Mandatsverhältnis. Die hier bereitgestellten Informationen sollten nicht als verlässlich angesehen werden und sind kein Ersatz für eine Rechtsberatung durch einen Anwalt, den Sie für Ihren speziellen Fall beauftragt haben. Wenn Sie tatsächlich in einen vor Gericht anhängigen Fall verwickelt sind und einen Anwalt haben, sollten Sie mit Ihrem Anwalt sprechen und seinen Rat befolgen. Die hier bereitgestellten Informationen sind nur für allgemeine Zwecke bestimmt.