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Ontario Heritage Act
ONTARIO REGULATION 10/06
CRITERIA FOR DETERMINING CULTURAL HERITAGE VALUE OR INTEREST OF PROVINCIAL SIGNIFICANCE
Consolidation Period: Vom 25. Januar 2006 bis zum Datum des Inkrafttretens der e-Laws.
Keine Änderungen.
Dies ist die englische Fassung einer zweisprachigen Verordnung.
Kriterien
1. (1) Die in Unterabschnitt (2) dargelegten Kriterien sind für die Zwecke von Abschnitt 34.5 (1) (a) des Gesetzes vorgeschrieben. O. Reg. 10/06, s. 1 (1).
(2) Ein Gut kann gemäß Abschnitt 34.5 des Gesetzes ausgewiesen werden, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, um festzustellen, ob es von kulturellem Wert oder Interesse von provinzieller Bedeutung ist:
1. Das Gut stellt ein Thema oder Muster in der Geschichte Ontarios dar oder demonstriert es.
2. Das Gut liefert oder hat das Potenzial, Informationen zu liefern, die zum Verständnis der Geschichte Ontarios beitragen.
3. Das Gut demonstriert einen ungewöhnlichen, seltenen oder einzigartigen Aspekt des kulturellen Erbes Ontarios.
4. Das Gut ist von ästhetischer, visueller oder kontextueller Bedeutung für die Provinz.
5. Das Objekt weist ein hohes Maß an Exzellenz oder kreativer, technischer oder wissenschaftlicher Leistung auf Provinzebene in einem bestimmten Zeitraum auf.
6. Das Objekt hat eine starke oder besondere Verbindung zur gesamten Provinz oder zu einer Gemeinde, die in mehr als einem Teil der Provinz liegt. Die Assoziation besteht aus historischen, sozialen oder kulturellen Gründen oder aufgrund traditioneller Nutzung.
7. Die Immobilie hat eine starke oder besondere Assoziation mit dem Leben oder dem Werk einer Person, Gruppe oder Organisation, die für die Provinz von Bedeutung ist, oder mit einem Ereignis, das für die Provinz von Bedeutung ist.
8. Die Immobilie befindet sich in einem nicht organisierten Gebiet und der Minister stellt fest, dass ein Interesse der Provinz am Schutz der Immobilie besteht. O. Reg. 10/06, s. 1 (2).
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