Fußnote 4

Fußnote 4

Fußnote 4 ist eine Fußnote zu United States v. Carolene Products Co., 304 U.S. 144, 58 S. Ct. 778, 82L. Ed. 1234 (1938), in dem der U.S. Supreme Court die Verfassungsmäßigkeit des Filled Milk Act, 42 Stat. 1486, bestätigte, den der Kongress 1923 zur Regulierung bestimmter Milchprodukte erlassen hatte. Die von Richter Harlan F. Stone verfasste Fußnote 4 symbolisiert das Ende einer Ära der Verfassungsrechtsprechung und den Beginn einer anderen.

Indem der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Filled Milk Act bestätigte, unterschied er zwischen Gesetzen, die gewöhnliche Wirtschaftstätigkeiten regeln, und Gesetzen, die wichtige persönliche Freiheiten einschränken. Die verfassungsrechtlichen Befugnisse der einzelstaatlichen und bundesstaatlichen Gesetzgeber in Bezug auf wirtschaftliche Angelegenheiten sind umfassend, so das Gericht, und für Gesetze, die zur Regelung solcher Angelegenheiten erlassen werden, gilt die Vermutung der Verfassungsmäßigkeit, wenn sie von der Judikative überprüft werden.

Gerichte müssen Gesetzen, die in erster Linie auf wirtschaftliche Angelegenheiten abzielen, großen Respekt zollen, so das Gericht weiter, und Richter sollten es unterlassen, die Weisheit oder die politischen Entscheidungen, die solchen Gesetzen zugrunde liegen, in Frage zu stellen. Auch wenn einige Handelsgesetze einem bestimmten Richter unerwünscht oder unnötig erscheinen mögen, so mahnte der Gerichtshof, darf die Judikative sie nicht aufheben, es sei denn, sie dienen keinem vernünftigen oder legitimen Zweck.

Diese respektvolle Haltung gegenüber der Legislative stellt den Kern der richterlichen Selbstbeschränkung dar, einer richterlichen Philosophie, die für eine enge Rolle der Gerichte in der verfassungsmäßigen Demokratie der USA eintritt. Da die Gesetzgeber der Bundesstaaten und des Bundes verfassungsmäßig befugt sind, Gesetze zu erlassen, so die Befürworter der richterlichen Selbstbeschränkung, müssen die Gerichte ihre Rolle auf die Auslegung und Anwendung des Gesetzes beschränken, außer in dem seltenen Fall, dass eine Rechtsvorschrift klar und eindeutig gegen eine Verfassungsbestimmung verstößt; in diesem Fall können sie die Rechtsvorschrift aufheben.

In Fußnote 4 wies der Oberste Gerichtshof darauf hin, dass diese Vermutung der Verfassungsmäßigkeit möglicherweise nicht für bestimmte Kategorien nichtwirtschaftlicher Rechtsvorschriften gilt. Gesetze, die politische Prozesse einschränken, Minderheiten diskriminieren oder gegen eine ausdrücklich aufgezählte verfassungsmäßige Freiheit verstoßen, so das Gericht, können einer „gründlicheren gerichtlichen Prüfung“ unterliegen.

Gesetze, die das Recht, sich friedlich zu versammeln, die Vereinigungsfreiheit oder die Freiheit, abweichende Meinungen zu äußern, einschränken, so das Gericht, neigen dazu, die normalen politischen Kanäle zu blockieren, auf die sich der Durchschnittsbürger traditionell verlässt, um am demokratischen Prozess teilzunehmen. Aus demselben Grund vertrat der Gerichtshof die Auffassung, dass Gesetze, die rassische, religiöse und ethnische Minderheiten diskriminieren, dazu neigen, politisch ohnehin schwache und verletzliche Gruppen an den Rand zu drängen.

Der Gerichtshof begründete auch, dass Gesetze, die gegen ein spezifisch aufgezähltes Verfassungsrecht verstoßen, von der Justiz weniger beachtet werden sollten als Gesetze, die angeblich gegen ein nicht aufgezähltes Recht verstoßen. Diese Passage in der Stellungnahme des Gerichtshofs bezog sich auf seine Entscheidung in einem früheren Fall, Lochner gegen New York, 198 U.S. 45, 25 S. Ct. 539, 49 L. Ed. 937 (1905), die das ganze zwanzigste Jahrhundert hindurch verleumdet wurde.

In Lochner erkannte der Oberste Gerichtshof eine nicht aufgezählte Vertragsfreiheit an, die sich lose aus dem fünften und vierzehnten Zusatzartikel der US-Verfassung ableitet. Auf der Grundlage dieser Freiheit hob das Gericht ein New Yorker Gesetz (N.Y. Laws 1897, Kap. 415, Art. 8, § 110) auf, das die Anzahl der Wochenarbeitsstunden für Angestellte in der Backwarenindustrie regelte. Das Gericht stellte fest, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ungeschriebenes verfassungsmäßiges Recht haben, ihre Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen ohne Einmischung der Regierung festzulegen.

In den folgenden zweiunddreißig Jahren stützten sich einzelstaatliche und bundesstaatliche Gerichte auf Lochner, um eine Vielzahl von Gesetzen für ungültig zu erklären, die versuchten, Arbeitsverhältnisse, geschäftliche Angelegenheiten und verschiedene Eigentumsinteressen zu regeln. Gleichzeitig bestätigte der Oberste Gerichtshof Gesetze, die speziell aufgezählte verfassungsmäßige Freiheiten, wie die Redefreiheit, einschränkten. In der Rechtssache Schenck v. United States, 249U.S. 47, 39 S. Ct. 247, 63 L. Ed. 470 (1919), bestätigte der Oberste Gerichtshof das Spionagegesetz von 1917, 40 Stat. 217, das die Verbreitung von Druckerzeugnissen verbot, die zum Widerstand gegen die Wehrpflicht während des Ersten Weltkriegs aufriefen.

Die Argumentation in Fußnote 4 trug dazu bei, die Lochner-Ära zu beenden und die gerichtlichen Überprüfungsstandards für wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Gesetze umzukehren. Vor Carolene Products unterlagen Gesetze, die in irgendeiner Weise ein wirtschaftliches Interesse berührten, der gerichtlichen Kontrolle. Seit Carolene Products haben die einzelstaatlichen und bundesstaatlichen Gesetzgeber einen großen Spielraum bei der Regulierung des Arbeitsplatzes, der kommerziellen Interessen und anderer wirtschaftlicher Angelegenheiten erhalten. Umgekehrt wurden Gesetze, die den Zugang zu politischen Prozessen behinderten, Minderheiten diskriminierten oder die in der Bill of Rights enthaltenen Grundfreiheiten, wie sie durch den vierzehnten Zusatzartikel für die Staaten gelten, beeinträchtigten, als verdächtig angesehen und einer strengen gerichtlichen Prüfung unterzogen. Solche Gesetze werden in der Regel von der Justiz für ungültig erklärt, es sei denn, die Regierung kann nachweisen, dass sie einem zwingenden Interesse dienen.

Das Vermächtnis der Fußnote 4 kann in Fällen beobachtet werden, in denen der Oberste Gerichtshof die Gruppe der Minderheiten, die durch eine strenge gerichtliche Prüfung geschützt sind, erweitert hat. Zusätzlich zu den in Fußnote 4 genannten rassischen, ethnischen und religiösen Minderheiten haben Frauen, uneheliche Kinder und andere „diskrete und insulare“ Minderheiten seit 1938 einen verstärkten verfassungsrechtlichen Schutz durch den Obersten Gerichtshof erhalten.

Weitere Lektüre

Ackerman, Bruce A. 1985. „Beyond Carolene Products.“ Harvard Law Review 98 (Februar).

Linzer, Peter. 1995. „The Carolene Products Footnote and the Preferred Position of Individual Rights“. Constitutional Commentary 12 (Sommer).

Perry, Matthew. 1996. „Justice Stone and Footnote 4.“ George Mason University Civil Rights Law Journal 6 (Herbst).

Robinson, John H. 1998. „The Compromise of ’38 and the Federal Courts Today“. Notre Dame Law Review 73 (Mai).

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